HS 293624 D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B5) und ihre Derivate

Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 293624</h3> <p>Die Warentarifnummer 293624 umfasst D- oder DL-Pantothensäure, allgemein bekannt als Vitamin B5, und ihre chemischen Derivate. Diese Produkte sind in der Pharmazie, bei Nahrungsergänzungsmitteln und in der Tierfutterproduktion unerlässlich. Für Importe in das Vereinigte Königreich und die EU beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN-Zollsatz) 0,00 % Wertzoll, was bedeutet, dass diese Waren unter Standardbedingungen zollfrei eingeführt werden können. In den Vereinigten Staaten ist der MFN-Zollsatz ebenfalls zollfrei. Importeure sollten sich jedoch potenzieller zusätzlicher Zölle bewusst sein, wie z. B. Section 301-Zölle, die für Waren aus bestimmten Ländern (z. B. China) gelten können, was zu einem zusätzlichen Wertzoll von 25 % zusätzlich zum MFN-Zollsatz führt. Importeure und Zollagenten müssen das Ursprungsland und alle anwendbaren handelspolitischen Schutzmaßnahmen überprüfen, um die endgültige Zollschuld zu bestimmen.</p>

Wie hoch sind die Zollsätze?

🇬🇧 United Kingdom

Code MFN Präferenz Einheit
2936240000 0.00 %

🇪🇺 European Union (TARIC)

Code MFN Präferenz Einheit
2936240000 0.00 %

🇺🇸 United States (HTSUS)

Code MFN Präferenz Einheit
2936240100 Free ["kg"]

Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).

Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.

Wie wird dieser HS-Code eingereiht?

Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 293624 ab?

Diese Unterposition umfasst D- oder DL-Pantothensäure, allgemein bekannt als Vitamin B5, und ihre Derivate. Gemäß den Erläuterungen zur Nomenklatur des Harmonisierten Systems (ENs) für die Position 2936 schließt dies insbesondere die biologisch aktiven Formen der Pantothensäure sowie ihre Salze und Ester ein. Zu den wichtigsten Derivaten gehören D-Panthenol (Dexpanthenol), Calciumpantothenat und Natriumpantothenat, die in Pharmazeutika, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln weit verbreitet sind. Der USITC Harmonized Tariff Schedule (HTS) und der EU TARIC stimmen beide mit diesem Geltungsbereich überein und klassifizieren diese spezifischen chemischen Verbindungen basierend auf ihrer definierten chemischen Struktur und Funktion als Vitamine oder Provitamine.

Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 293624?

Folgende Produkte sind von der Warentarifnummer 293624 ausgeschlossen: Zubereitungen, die D- oder DL-Pantothensäure oder ihre Derivate enthalten, aber für spezifische therapeutische oder prophylaktische Zwecke formuliert sind, die im Allgemeinen in Kapitel 30 (Pharmazeutische Erzeugnisse) eingereiht werden, wenn es sich um Arzneimittel handelt. Zum Beispiel würde eine fertige pharmazeutische Darreichungsform, die Calciumpantothenat als Wirkstoff enthält, wie eine Tablette oder Kapsel, typischerweise unter Kapitel 30, insbesondere Position 3004, fallen. Ähnlich werden kosmetische Zubereitungen, die Panthenol enthalten, wie Lotionen oder Shampoos, in Kapitel 33 (Ätherische Öle und Resinoide; Parfümerie-, Kosmetik- oder Körperpflegemittel) eingereiht, da es sich nicht mehr nur um die isolierte chemische Verbindung handelt.

Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 293624?

Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung von Fertigprodukten, die D- oder DL-Pantothensäure oder ihre Derivate enthalten, als reiner chemischer Stoff anstatt als Zubereitung oder Mischung. Importeure übersehen oft die Allgemeine Auslegungsregel (AAR) 3(b), die die Einreihung nach dem wesentlichen Charakter für Mischungen und zusammengesetzte Waren priorisiert. Zum Beispiel sollte eine lose Pulvermischung aus Calciumpantothenat mit Hilfsstoffen zur direkten Tablettierung, wenn sie ein Arzneimittel darstellt, unter Kapitel 30 und nicht unter 293624 eingereiht werden. Ein weiterer Fehler ist die mangelnde Unterscheidung zwischen dem reinen chemischen Stoff und seinen Provitaminformen, wie Panthenol, die hier explizit abgedeckt sind, von komplexeren Formulierungen.

Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 293624 einreihen?

Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter der Warentarifnummer 293624 beinhaltet eine gründliche Überprüfung der chemischen Identität, Reinheit und des Verwendungszwecks des Produkts. Importeure und Zollagenten sollten zunächst bestätigen, dass es sich bei dem Produkt tatsächlich um D- oder DL-Pantothensäure oder eines ihrer spezifischen Derivate (z. B. Calciumpantothenat, D-Panthenol) handelt und nicht um eine Mischung oder Zubereitung. Besorgen Sie sich ein Analysenzertifikat (CoA) und ein Sicherheitsdatenblatt (SDS), um den chemischen Namen, die CAS-Nummer und die Reinheit zu überprüfen. Wenn es sich bei dem Produkt um einen reinen, unvermischten chemischen Stoff oder ein Provitamin handelt, ist 293624 angemessen. Wenn es Teil einer größeren Formulierung ist, bewerten Sie seinen wesentlichen Charakter gemäß AAR 3, um festzustellen, ob es in Kapitel 30 (Arzneimittel) oder Kapitel 33 (Kosmetika) oder ein ganz anderes Kapitel fällt.

Welche HS-Codes sind verwandt?

Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für die Einfuhr von Warentarifnummer 2936.24 (D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B5) und ihre Derivate) in wichtigen Märkten?

Die MFN-Einfuhrzollsätze für HS 2936.24 variieren je nach Land. Zum Beispiel wenden die Vereinigten Staaten im Allgemeinen einen 'freien' (0,00 %) MFN-Zollsatz an. Die TARIC-Datenbank der Europäischen Union weist ebenfalls einen MFN-Zollsatz von 0,00 % für diese Position aus. Im Gegensatz dazu können einige Länder, wie Indien, einen grundlegenden Einfuhrzoll von 25 % oder mehr erheben. Importeure sollten immer den spezifischen Zolltarif des Importlandes (z. B. USITC Harmonized Tariff Schedule, EU TARIC, UK Trade Tariff) konsultieren, um die aktuellsten und genauesten MFN-Sätze zu erhalten, die zum Zeitpunkt der Einfuhr gelten.

Gibt es präferenzielle Zollsätze für D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B5) und ihre Derivate unter HS 2936.24?

Ja, präferenzielle Zollsätze können für Produkte, die unter HS 2936.24 eingereiht sind, verfügbar sein, abhängig vom Ursprungsland und den anwendbaren Freihandelsabkommen (FHA) oder präferenziellen Handelsprogrammen. Zum Beispiel können Importe in die Vereinigten Staaten aus Ländern, die Vertragsparteien von Abkommen wie USMCA (Kanada, Mexiko), CAFTA-DR oder GSP (Allgemeines Präferenzsystem) sind, zollfreie Behandlung erhalten, vorausgesetzt, alle Ursprungsregeln werden erfüllt. Ähnlich bietet die EU präferenzielle Tarife im Rahmen verschiedener Abkommen (z. B. mit Korea, Japan, Vietnam) und Systeme wie GSP an. Importeure müssen sicherstellen, dass sie die korrekte Dokumentation, wie ein Ursprungszeugnis, besitzen, um präferenzielle Behandlung zu beanspruchen. Überprüfen Sie immer die spezifischen Vertragsbedingungen und Ursprungsregeln für die Berechtigung.

Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien für D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B5) und ihre Derivate unter HS 2936.24?

Die Warentarifnummer 2936.24 umfasst speziell 'D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B5) und ihre Derivate'. Das primäre Einreihungskriterium ist die chemische Identität der Substanz. Diese Position umfasst die reinen Säureformen (D-Pantothensäure und DL-Pantothensäure) und ihre chemischen Derivate, wie Pantothenate (z. B. Calciumpantothenat, Natriumpantothenat) und Panthenol (Dexpanthenol). Die Einreihung basiert auf Kapitel 29, das 'Organische Chemikalien' abdeckt, und speziell Abschnitt VI, 'Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien'. Es ist entscheidend, dass die chemische Struktur des Produkts genau mit der Beschreibung übereinstimmt, da Mischungen oder Zubereitungen, die diese Substanzen in geringen Mengen enthalten, an anderer Stelle eingereiht werden könnten, typischerweise in Kapitel 30 (Pharmazeutische Erzeugnisse) oder Kapitel 21 (Verschiedene genießbare Zubereitungen), wenn sie für spezifische Verwendungen formuliert sind.

Welche Dokumentation ist typischerweise für den Import von Produkten unter HS 2936.24 erforderlich?

Die Standard-Importdokumentation für HS 2936.24 umfasst im Allgemeinen eine Handelsrechnung, eine Packliste und einen Frachtbrief oder Luftfrachtbrief. Für die Zollabfertigung ist eine Zollanmeldung (Einfuhranmeldung) obligatorisch. Wenn präferenzielle Zollsätze im Rahmen eines Freihandelsabkommens beansprucht werden, ist ein gültiges Ursprungszeugnis oder eine Ursprungserklärung unerlässlich. Abhängig vom Importland und der Endverwendung des Produkts können zusätzliche Dokumente erforderlich sein, wie ein Analysenzertifikat (CoA) zur Bestätigung der Reinheit und Spezifikationen oder Sicherheitsdatenblätter (SDS). Für bestimmte Anwendungen, insbesondere in der Lebensmittel-, Futtermittel- oder Pharmaindustrie, könnten spezifische behördliche Genehmigungen oder Erlaubnisse von Behörden wie der FDA (USA) oder EFSA (EU) notwendig sein, obwohl diese typischerweise produktspezifisch und nicht HS-Code-spezifisch sind.

Wie wirken sich gängige Handelsabkommen auf die Einfuhr von D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B5) und ihren Derivaten (HS 2936.24) aus?

Gängige Handelsabkommen wirken sich erheblich auf die Einfuhr von HS 2936.24 aus, indem sie potenziell Einfuhrzölle reduzieren oder eliminieren. Zum Beispiel würden D- oder DL-Pantothensäure und ihre Derivate, die aus Kanada oder Mexiko stammen, im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) typischerweise zollfrei in die USA eingeführt, vorausgesetzt, sie erfüllen die Ursprungsregeln des Abkommens. Ähnlich kann das umfangreiche Netz von Freihandelsabkommen der EU (z. B. mit Japan, Südkorea, Vietnam) zollfreien Zugang für qualifizierte Waren ermöglichen. Die Handelsabkommen des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit bieten ebenfalls ähnlichen präferenziellen Zugang. Importeure sollten das anwendbare Handelsabkommen basierend auf dem Ursprungsland identifizieren, die spezifischen Ursprungsregeln für HS 2936.24 überprüfen (oft im Anhang der produktspezifischen Ursprungsregeln des Abkommens zu finden) und sicherstellen, dass die korrekte Dokumentation (z. B. Ursprungserklärung) vom Exporteur eingeholt wird, um den reduzierten oder Null-Zollsatz zu beanspruchen.