HS 293295 Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)

Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 2932.95</h3> <p>Die Warentarifnummer 2932.95 deckt spezifisch "Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)" ab, was verschiedene Formen von THC, einer psychoaktiven Verbindung in Cannabis, umfasst. Für Importeure und Zollagenten ist das Verständnis der regulatorischen Landschaft entscheidend. Im Vereinigten Königreich und in der EU beträgt der angewandte Zollsatz 0,00 % Wertzoll, was einem Nulltarif entspricht. Die Vereinigten Staaten hingegen wenden eine komplexere Zollstruktur an, mit einem allgemeinen Zollsatz von "Zollfrei", aber auch einem Zollsatz der Spalte 2 von 15,4 ¢/kg + 52 % Wertzoll, der für Waren aus bestimmten Ländern gilt. Über die Zölle hinaus ist der Handel mit THC aufgrund seines Status als kontrollierte Substanz weltweit stark reguliert. Importeure müssen die strikte Einhaltung nationaler Drogengesetze, Lizenzanforderungen und spezifischer Import-/Exportgenehmigungen gewährleisten, da diese Substanzen strengen Kontrollen durch Gesundheits- und Strafverfolgungsbehörden unterliegen, die die Standard-Zollverfahren außer Kraft setzen.</p>

Wie hoch sind die Zollsätze?

🇬🇧 United Kingdom

Code MFN Präferenz Einheit
2932950000 0.00 %

🇪🇺 European Union (TARIC)

Code MFN Präferenz Einheit
2932950000 0.00 %

🇺🇸 United States (HTSUS)

Code MFN Präferenz Einheit
2932950000 Free ["kg"]

Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).

Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.

Wie entwickeln sich die Handelsmengen?

Handelsvolumen 2023

US$556.1K
ImportExport

Wie wird dieser HS-Code eingereiht?

Welche Produkte fallen unter die Warentarifnummer 293295?

Diese Unterposition umfasst Tetrahydrocannabinole (THC) in all ihren isomeren Formen, wie sie explizit in der Nomenklatur des Harmonisierten Systems definiert sind, insbesondere unter der Position 2932, die heterocyclische Verbindungen mit ausschließlich Sauerstoff-Heteroatom(en) umfasst. Dies beinhaltet Delta-9-THC, Delta-8-THC und andere natürlich vorkommende oder synthetisch hergestellte Isomere von Tetrahydrocannabinol. Der Anwendungsbereich ist breit und erfasst die reine chemische Verbindung unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Verwendungszweck, sofern sie die chemische Definition eines Tetrahydrocannabinol-Isomers erfüllt. Offizielle Interpretationen des USITC Harmonized Tariff Schedule und des EU TARIC bestätigen diese präzise chemische Einreihung.

Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 293295?

Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 293295 ausgeschlossen: Cannabispflanzen, Teile von Cannabispflanzen oder Extrakte, die keine isolierten Tetrahydrocannabinole sind. Zum Beispiel würden rohe Cannabisextrakte, die eine Mischung aus Cannabinoiden, Terpenen und anderen Pflanzenstoffen enthalten, typischerweise unter Kapitel 12 (z. B. 1211.90 für Pflanzen und Pflanzenteile, die hauptsächlich in der Parfümerie, Pharmazie oder für insektizide, fungizide oder ähnliche Zwecke verwendet werden) oder Kapitel 13 (z. B. 1302.19 für andere Pflanzensäfte und -extrakte) eingereiht. Zusätzlich würden synthetische Cannabinoide, die keine Isomere von Tetrahydrocannabinol sind, selbst wenn sie ähnliche pharmakologische Wirkungen haben, an anderer Stelle eingereiht, oft unter anderen Unterpositionen innerhalb von Kapitel 29, basierend auf ihrer spezifischen chemischen Struktur.

Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 293295?

Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung von Cannabisextrakten, die THC enthalten, aber nicht ausschließlich aus isolierten Tetrahydrocannabinolen bestehen, unter 293295. Importeure übersehen oft die Spezifität von „Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)“ und versuchen, breitere Cannabisextrakte hier einzureihen. Gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Wenn das Produkt eine komplexe Mischung und keine isolierte chemische Verbindung ist, kann es nicht als reine Chemikalie eingereiht werden. Ein weiterer Fehler ist die Einreihung synthetischer Cannabinoide, die keine echten THC-Isomere sind, unter diesen Code, wobei die präzise chemische Definition nicht eingehalten wird.

Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 293295 einreihen?

Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter der Warentarifnummer 293295 umfasst eine rigorose chemische Analyse, um das Vorhandensein und die Isolierung von Tetrahydrocannabinolen (alle Isomere) zu bestätigen. Importeure und Zollagenten müssen sicherstellen, dass es sich bei dem Produkt tatsächlich um die reine chemische Verbindung handelt und nicht um eine Mischung oder einen Extrakt, der andere Substanzen enthält. Besorgen Sie sich ein Analysezertifikat (CoA) von einem renommierten Labor, das das Produkt eindeutig als isolierte THC-Isomere identifiziert. Überprüfen Sie die Erläuterungen der WZO zur Position 2932 und konsultieren Sie nationale Zolltarife (z. B. USITC HTS, EU TARIC, UK Trade Tariff) auf spezifische Entscheidungen oder Interpretationen. Im Zweifelsfall beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde, um die Einhaltung zu gewährleisten und potenzielle Strafen zu vermeiden.

Welche HS-Codes sind verwandt?

Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.

Häufige Fragen

Was sind die Meistbegünstigungszollsätze (MFN-Zollsätze) für die Warentarifnummer 2932.95 (Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)) in Schlüsselmärkten, und gibt es signifikante Abweichungen?

Die MFN-Zollsätze für die Warentarifnummer 2932.95 können je nach Einfuhrland oder Zollunion erheblich variieren. Zum Beispiel beträgt gemäß dem Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) der allgemeine Zollsatz für 2932.95.00.00 3,7 % Wertzoll. Im Gegensatz dazu weist die TARIC-Datenbank der Europäischen Union einen MFN-Zollsatz von 0,00 % für den KN-Code 2932 95 00 aus. Ähnlich listet der UK Global Tariff (UKGT) ebenfalls einen Zollsatz von 0,00 % für den Warencode 2932 95 00 00. Importeure müssen den spezifischen Zolltarif des Bestimmungslandes konsultieren, um den genauen MFN-Zollsatz zu ermitteln, da diese Substanzen oft strengen Kontrollen unterliegen, die über die üblichen Einfuhrzölle hinausgehen.

Gibt es präferenzielle Zollsätze oder Vorteile aus Freihandelsabkommen, die für die Warentarifnummer 2932.95 gelten, und welche Ursprungsanforderungen sind typisch?

Ja, präferenzielle Zollsätze können für die Warentarifnummer 2932.95 im Rahmen verschiedener Freihandelsabkommen (FHA) oder Allgemeiner Präferenzsysteme (APS) gelten, vorausgesetzt, die Waren erfüllen die spezifischen Ursprungsregeln (UR) des jeweiligen Abkommens. Zum Beispiel wären im Rahmen des USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) Waren, die unter HTSUS 2932.95.00.00 eingereiht sind und aus Mexiko oder Kanada stammen, typischerweise für einen 'zollfreien' Zollsatz berechtigt. Ähnlich hat die EU zahlreiche FHA (z. B. mit Japan, Korea, Kanada), die eine präferenzielle Behandlung gewähren könnten. Die Hauptanforderung für die Inanspruchnahme präferenzieller Zollsätze ist in der Regel ein Ursprungszeugnis oder eine Ursprungserklärung, die belegt, dass die Tetrahydrocannabinole vollständig im Partnerland gewonnen oder dort ausreichend be- oder verarbeitet wurden, wie in den produktspezifischen Ursprungsregeln des Abkommens definiert. Importeure sollten die spezifischen UR für 2932.95 im relevanten FHA-Text überprüfen.

Was sind die kritischen Einreihungskriterien, um 'Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)' unter HS 2932.95 von anderen Cannabis-bezogenen Verbindungen oder Zubereitungen zu unterscheiden?

Die Einreihung von 'Tetrahydrocannabinolen (alle Isomere)' unter HS 2932.95 ist präzise und konzentriert sich auf die spezifische chemische Struktur. Kapitel 29 umfasst organische Chemikalien, und die Position 29.32 schließt spezifisch heterocyclische Verbindungen mit nur Sauerstoff als Heteroatom(en) ein. Die Unterposition 2932.95 identifiziert explizit 'Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)'. Das Schlüsselkriterium ist das Vorhandensein der Tetrahydrocannabinol-Molekülstruktur, die alle ihre isomeren Formen (z. B. Delta-9-THC, Delta-8-THC) umfasst. Dies unterscheidet es von anderen aus Cannabis gewonnenen Verbindungen wie Cannabidiol (CBD), das typischerweise unter andere Unterpositionen fallen würde (z. B. 2907.29 für andere Phenole oder 2932.99, wenn es andere heterocyclische Kriterien erfüllt), oder Cannabisextrakten und -zubereitungen, die je nach ihrer Art und ihrem Verwendungszweck im Allgemeinen in Kapitel 13 oder 30 eingereiht werden. Eine genaue Einreihung erfordert eine detaillierte chemische Analyse und das Verständnis des spezifischen Isomers, das importiert wird, in Übereinstimmung mit den Erläuterungen der WZO zu Kapitel 29.

Welche spezifischen Lizenzen, Genehmigungen oder behördlichen Dokumente sind über die üblichen Zolldokumente hinaus typischerweise für die Einfuhr von HS 2932.95 aufgrund seines Status als kontrollierte Substanz erforderlich?

Aufgrund des Status von Tetrahydrocannabinolen als kontrollierte Substanz in den meisten Gerichtsbarkeiten erfordert die Einfuhr von Waren, die unter HS 2932.95 eingereiht sind, umfangreiche Dokumentationen, die über die Standard-Zolldokumente (z. B. Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief/Luftfrachtbrief) hinausgehen. Importeure benötigen fast ausnahmslos: 1) Eine Einfuhrgenehmigung, ausgestellt von der nationalen Arzneimittelbehörde (z. B. DEA in den USA, MHRA im Vereinigten Königreich, nationale zuständige Behörden in den EU-Mitgliedstaaten). 2) Eine Ausfuhrgenehmigung der entsprechenden Behörde des Ausfuhrlandes. 3) Ein Analysezertifikat (CoA), das Reinheit, Konzentration und spezifische(s) Isomer(e) des Tetrahydrocannabinols detailliert beschreibt. 4) Die Einhaltung von Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen, die durch die Drogengesetze vorgeschrieben sind. Diese Anforderungen ergeben sich aus internationalen Verträgen wie dem UN-Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 (in der geänderten Fassung) und dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971. Das Fehlen der korrekten Genehmigungen führt zur Beschlagnahme und zu schweren Strafen.