HS 283650 Calciumcarbonat
Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 283650</h3> <p>Die Warentarifnummer 283650 deckt spezifisch "Calciumcarbonat" ab, eine weit verbreitete chemische Verbindung. Dies umfasst verschiedene Formen wie gefälltes Calciumcarbonat (PCC), gemahlenes Calciumcarbonat (GCC) und natürliche Kreide, vorausgesetzt, sie erfüllen die chemischen Reinheitsanforderungen dieser Position und sind nicht anderweitig klassifiziert (z.B. als Mineralprodukte unter Kapitel 25, wenn unbearbeitet). Importeure und Exporteure sollten die unterschiedlichen Zollsätze beachten: Das Vereinigte Königreich wendet einen Wertzoll von 4,0% an, die EU einen Wertzoll von 5,0%, während die USA einen "zollfreien" Zollsatz für die Meistbegünstigungsbehandlung (MFN) anbieten, obwohl spezifische Handelsprogramme oder Ursprungsregeln dies ändern könnten. Aufgrund seiner breiten industriellen Anwendungen (z.B. in Kunststoffen, Papier, Farben und Pharmazeutika) ist eine genaue Einreihung entscheidend, um Zollverzögerungen zu vermeiden und eine korrekte Zollfestsetzung zu gewährleisten.</p>
Wie hoch sind die Zollsätze?
🇬🇧 United Kingdom
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2836500000 | 4.00 % | — | — |
🇪🇺 European Union (TARIC)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2836500000 | 5.00 % | — | — |
🇺🇸 United States (HTSUS)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2836500000 | Free | — | ["kg"] |
Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).
Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.
Wie entwickeln sich die Handelsmengen?
Wie wird dieser HS-Code eingereiht?
Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 283650 ab?
Diese Unterposition umfasst chemisch definiertes Calciumcarbonat (CaCO3), ob natürlich oder synthetisch. Dazu gehören gefälltes Calciumcarbonat (PCC) und gemahlenes Calciumcarbonat (GCC), sofern sie die Reinheitsanforderungen für Kapitel 28 erfüllen, das im Allgemeinen anorganische Chemikalien definierter chemischer Zusammensetzung abdeckt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System der WZO für die Position 2836 führen Calciumcarbonat ausdrücklich als Beispiel für ein von dieser Position erfasstes Carbonat auf, was durch nationale Tarife wie den USITC Harmonized Tariff Schedule (HTSUS) und das EU-TARIC-System weiter präzisiert wird, die beide "Calciumcarbonat" unter 2836.50 explizit auflisten. Diese Einreihung gilt für die reine chemische Verbindung, unabhängig von ihrer physikalischen Form (Pulver, Granulat usw.), solange sie ihre chemische Identität beibehält.
Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 283650?
Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 283650 ausgeschlossen: natürliche Calciumcarbonate, die nicht chemisch definiert sind oder in ihrer natürlichen mineralischen Form vorliegen, wie Kalkstein, Marmor oder Kreide, die typischerweise in Kapitel 25 eingereiht werden (z.B. 2521.00 für Kalkstein als Flussmittel, 2517.41 für Marmorgranulat). Des Weiteren sind Calciumcarbonat-Zubereitungen oder Mischungen, die andere Substanzen enthalten, die ihren Charakter von einer einfachen chemischen Verbindung verändern, ausgeschlossen und würden an anderer Stelle eingereiht, oft in Kapitel 38, wenn es sich um chemische Zubereitungen handelt, die an anderer Stelle weder genannt noch inbegriffen sind. Zum Beispiel würde Calciumcarbonat, gemischt mit Bindemitteln zur Verwendung als Füllstoff in Farben oder Kunststoffen oder als Bestandteil bestimmter Baumaterialien, nicht unter diese Unterposition fallen.
Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 283650?
Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung natürlicher Calciumcarbonat-Mineralien, wie gemahlener Kalkstein oder Kreide, unter 2836.50. Obwohl diese chemisch Calciumcarbonat sind, hängt ihre Einreihung davon ab, ob sie als "chemisch definierte" anorganische Chemikalien des Kapitels 28 oder als natürliche mineralische Substanzen des Kapitels 25 betrachtet werden. Im Allgemeinen gehört das Produkt, wenn es lediglich zerkleinertes oder gemahlenes Naturgestein ohne weitere chemische Reinigung ist, um eine spezifische chemische Definition zu erfüllen, in Kapitel 25. Importierende übersehen oft die Allgemeine Auslegungsregel (GRI) 1, die besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt, was zu Verwirrung zwischen der reinen Chemikalie und ihren natürlichen mineralischen Formen führt.
Wie sollten Importierende Produkte unter der Warentarifnummer 283650 einreihen?
Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Calciumcarbonat beinhaltet zunächst die Feststellung, ob das Produkt eine chemisch definierte anorganische Chemikalie ist, die den Reinheitsstandards des Kapitels 28 entspricht. Importierende und Zollagenten sollten ein Analysezertifikat (CoA) oder ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) vom Hersteller einholen, das die chemische Zusammensetzung und den Reinheitsgrad des Calciumcarbonats klar angibt. Wenn es sich um ein reines, chemisch definiertes Calciumcarbonat handelt, ob gefällt oder aus einer gereinigten Quelle gemahlen, dann ist 2836.50 angemessen. Wenn es sich um ein natürliches Mineralprodukt wie Kalkstein oder Kreide handelt, auch wenn gemahlen, ohne weitere chemische Verarbeitung zur Erzielung einer spezifischen chemischen Definition, sollte es in Kapitel 25 eingereiht werden. Konsultieren Sie immer die Erläuterungen der WZO und die relevanten nationalen Zolltarifinterpretationen für eine definitive Anleitung.
Welche HS-Codes sind verwandt?
Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für die Einfuhr von Warentarifnummer 2836.50 (Calciumcarbonat) in wichtigen Märkten?
Der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für HS-Code 2836.50 variiert je nach Einfuhrland erheblich. Zum Beispiel beträgt im Rahmen des Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten (HTSUS) der MFN-Zollsatz (Allgemein) für Calciumcarbonat (2836.50.00.00) 3,5 % Wertzoll. Im TARIC der Europäischen Union beträgt der MFN-Zollsatz für 2836 50 00 00 5,0 % Wertzoll. Für den Zolltarif des Vereinigten Königreichs beträgt der MFN-Zollsatz für 2836 50 00 00 ebenfalls 5,0 % Wertzoll. Importeure sollten die aktuellen Sätze immer mit dem offiziellen Zolltarif des Bestimmungslandes (z.B. USITC HTSUS, EU TARIC, UK Trade Tariff) überprüfen.
Gibt es präferenzielle Zollsätze für Calciumcarbonat (HS 2836.50) im Rahmen gängiger Handelsabkommen?
Ja, präferenzielle Zollsätze können für Calciumcarbonat (HS 2836.50) gelten, abhängig vom Ursprungsland und den in Kraft befindlichen Handelsabkommen. Zum Beispiel können Einfuhren in die Vereinigten Staaten aus Ländern, die Vertragsparteien von Abkommen wie dem USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) oder bestimmten Freihandelsabkommen (FTAs) sind, für einen 'zollfreien' Zollsatz in Frage kommen, sofern alle Ursprungsregeln erfüllt sind. Ähnlich haben die EU und das Vereinigte Königreich verschiedene Präferenzregelungen (z.B. APS, FTAs), die Zölle reduzieren oder eliminieren könnten. Importeure sollten die Ursprungsregeln des jeweiligen Handelsabkommens und den relevanten Zolltarif konsultieren, um die Berechtigung zu bestimmen und sicherzustellen, dass die entsprechenden Dokumente (z.B. Ursprungszeugnis) vorbereitet werden.
Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien, um sicherzustellen, dass Calciumcarbonat unter HS 2836.50 fällt?
Der HS-Code 2836.50 deckt speziell 'Calciumcarbonat' ab. Das primäre Einreihungskriterium ist die chemische Identität der Substanz. Diese Position umfasst sowohl natürliches Calciumcarbonat (z.B. gemahlener Kalkstein, Kreide, Marmor) als auch gefälltes Calciumcarbonat, sofern es chemisch rein oder kommerziell rein ist. Es ist entscheidend, dass das Produkt überwiegend Calciumcarbonat (CaCO3) ist. Wenn das Produkt eine Mischung ist, die Calciumcarbonat enthält, aber andere Hauptbestandteile aufweist oder für spezifische Verwendungen (z.B. als Medikament, Kosmetikum oder Schleifmittelzubereitung) hergestellt wird, könnte es an anderer Stelle eingereiht werden. Die Erläuterungen der Weltzollorganisation (WZO) zu Kapitel 28 geben weitere Hinweise und betonen, dass diese Position chemisch definiertes Calciumcarbonat abdeckt, auch wenn es Verunreinigungen enthält, die seinen wesentlichen Charakter nicht verändern.
Welche Dokumente sind typischerweise für die Einfuhr von Calciumcarbonat (HS 2836.50) erforderlich?
Standard-Importdokumente für Calciumcarbonat (HS 2836.50) umfassen im Allgemeinen eine Handelsrechnung, eine Packliste, einen Frachtbrief oder Luftfrachtbrief und eine Zollanmeldung. Für eine präferenzielle Zollbehandlung ist ein gültiges Ursprungszeugnis (z.B. USMCA-Ursprungszeugnis, EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung oder GSP Form A) unerlässlich. Abhängig von der Endverwendung oder spezifischen nationalen Vorschriften können zusätzliche Dokumente wie ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder ein Analysenzertifikat (CoA) angefordert werden, um die Zusammensetzung und Reinheit des Produkts zu überprüfen, insbesondere wenn es für sensible Anwendungen wie Lebensmittel, Pharmazeutika oder Kosmetika bestimmt ist. Importeure sollten die spezifischen Anforderungen immer mit ihrem Zollagenten und der Zollbehörde des Einfuhrlandes abklären.