HS 270810 Pech
Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 270810</h3> <p>Die Warentarifnummer 270810 umfasst „Pech“, insbesondere Steinkohlenteerpech und andere Mineralpeche. Dabei handelt es sich um viskose, schwarze, stark aromatische Rückstände, die bei der Destillation von Steinkohlenteer oder Erdöl gewonnen werden. Gängige Anwendungen sind Dachdeckungen, Straßenbeläge, Bindemittel für Elektroden und Abdichtungen.</p> <p>Für Importeure und Exporteure ist die primäre Überlegung die generell günstige Zollbehandlung. Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union wenden für dieses Produkt einen Wertzoll von 0,00 % auf alle Unterpositionen an, gemäß dem UK Trade Tariff bzw. dem EU TARIC. Ähnlich erheben die Vereinigten Staaten einen „zollfreien“ Zollsatz, gemäß dem USITC Harmonized Tariff Schedule. Dieser weit verbreitete zollfreie Status vereinfacht den Handel, wodurch die Ursprungsregeln und Freihandelsabkommen für die Zollminderung weniger kritisch, aber dennoch für die Einhaltung der Vorschriften unerlässlich sind.</p>
Wie hoch sind die Zollsätze?
🇬🇧 United Kingdom
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2708100010 | 0.00 % | — | — |
| 2708100000 | 0.00 % | — | — |
| 2708100090 | 0.00 % | — | — |
🇪🇺 European Union (TARIC)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2708100000 | 0.00 % | — | — |
| 2708100010 | 0.00 % | — | — |
| 2708100090 | 0.00 % | — | — |
🇺🇸 United States (HTSUS)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2708100000 | Free | — | ["kg"] |
Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).
Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.
Wie entwickeln sich die Handelsmengen?
Wie wird dieser HS-Code eingereiht?
Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 270810 ab?
Diese Unterposition umfasst Pech, insbesondere Pech, das aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren gewonnen wird, wie in den Erläuterungen zur Nomenklatur des Harmonisierten Systems für die Position 2708 definiert. Es umfasst den schwarzen oder dunkelbraunen, festen oder halbfesten Rückstand, der nach der Destillation von Steinkohlenteer, Erdölteer oder anderen Mineralteeren verbleibt. Dies schließt verschiedene Pechsorten ein, die in Anwendungen wie Dachdeckungen, Straßenbelägen und als Bindemittel bei der Elektrodenherstellung verwendet werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Pech, wie sie in der Industrie und durch offizielle Zolldefinitionen aus Quellen wie dem USITC Harmonized Tariff Schedule und dem EU TARIC-System verstanden werden.
Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 270810?
Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 270810 ausgeschlossen: Erdölbitumen, das unter HS 2713 eingereiht wird; Asphalt und Naturbitumen, die unter HS 2714 fallen; und Mischungen, die Pech enthalten, aber den wesentlichen Charakter anderer Produkte aufweisen, wie bestimmte Kitte oder Dichtungsmassen. Zum Beispiel werden bituminöse Mischungen für den Straßenbelag, auch wenn sie Pech enthalten, typischerweise unter HS 2715 eingereiht. Darüber hinaus sind Peche, die aus anderen Quellen als Mineralteeren stammen, wie Holzpech (z.B. Kiefernteerpech), ausgeschlossen und würden je nach ihrer spezifischen Zusammensetzung und Verwendung an anderer Stelle, oft unter Kapitel 38, eingereiht werden.
Was sind häufige Einreihungsfehler für die Warentarifnummer 270810?
Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung von Erdölbitumen als Pech unter HS 270810 oder umgekehrt. Obwohl beide dunkle, viskose Rückstände sind, unterscheiden sich ihre Herkunft und chemische Zusammensetzung erheblich, was zu unterschiedlichen Einreihungen unter HS 2713 für Erdölbitumen führt. Ein weiterer Fehler besteht darin, pechhaltige Mischungen unter dieser Unterposition einzureihen, wenn der wesentliche Charakter der Mischung durch andere Komponenten bestimmt wird, was die Anwendung der Allgemeinen Auslegungsregel (AAR) 3 erfordert. Importeure versäumen es manchmal, zwischen reinem Pech und vorbereiteten Bindemitteln oder Kitte zu unterscheiden, die je nach ihrer spezifischen Formulierung und beabsichtigten Verwendung oft in Kapitel 38 oder 68 eingereiht werden, anstatt als Rohpech.
Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 270810 einreihen?
Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter HS 270810 beinhaltet zunächst die Überprüfung, ob es sich bei dem Produkt tatsächlich um Pech handelt, das aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren gewonnen wird, im Einklang mit den Erläuterungen des WZO Harmonisierten Systems für die Position 2708. Importeure und Zollagenten sollten detaillierte technische Spezifikationen, einschließlich der Herkunft des Materials und seiner chemischen Analyse, einholen, um zu bestätigen, dass es sich nicht um Erdölbitumen oder eine andere ausgeschlossene Substanz handelt. Handelt es sich bei dem Produkt um eine Mischung, muss AAR 3 angewendet werden, um festzustellen, ob Pech den wesentlichen Charakter verleiht. Die Konsultation des USITC Harmonized Tariff Schedule oder des EU TARIC für spezifische nationale Auslegungen und verbindliche Zolltarifauskünfte, falls verfügbar, ist ebenfalls entscheidend, um eine genaue und konforme Einreihung sicherzustellen.
Welche HS-Codes sind verwandt?
Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.
Häufige Fragen
Was ist der standardmäßige Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für die Einfuhr von Warentarifnummer 2708.10 ('Pech') in wichtigen Volkswirtschaften?
Für die Warentarifnummer 2708.10, 'Pech', beträgt der standardmäßige Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für die Einfuhr in vielen wichtigen Handelsblöcken im Allgemeinen 0,00 % Wertzoll. Zum Beispiel wenden die Vereinigten Staaten (gemäß dem Harmonized Tariff Schedule of the United States, HTSUS), die Europäische Union (gemäß TARIC) und das Vereinigte Königreich (gemäß dem UK Global Tariff) alle einen 'freien' oder 0,00 % Wertzoll auf Produkte an, die unter 2708.10 eingereiht sind. Dies deutet darauf hin, dass Pech in diesen Jurisdiktionen typischerweise keinen MFN-Zöllen unterliegt. Importeure sollten die aktuellen Sätze stets über die offiziellen Datenbanken USITC HTSUS, EU TARIC oder UK Trade Tariff überprüfen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Gibt es präferenzielle Zollsätze oder Freihandelsabkommen, die speziell die Einfuhr von 'Pech' (HS 2708.10) begünstigen?
Da der MFN-Zollsatz für HS 2708.10 in vielen wichtigen Volkswirtschaften bereits 0,00 % oder 'frei' beträgt, gibt es in der Regel keine weiteren präferenziellen Zollsatzsenkungen im Rahmen der meisten Freihandelsabkommen (FHA) für diesen spezifischen HS-Code. Produkte, die bereits einem MFN-Satz von 0,00 % unterliegen, können nicht weiter reduziert werden. Importeure müssen jedoch möglicherweise weiterhin die Ursprungsregeln gemäß den relevanten FHA (z. B. USMCA, EU-Japan EPA, UK-Australien FHA) einhalten, um andere nichttarifäre Vorteile in Anspruch zu nehmen oder eine ordnungsgemäße Ursprungserklärung sicherzustellen, selbst wenn der Zollsatz null beträgt. Konsultieren Sie immer den spezifischen FHA-Text und die Ursprungsbestimmungen.
Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien für 'Pech' unter HS-Code 2708.10, und wie unterscheidet es sich von anderen Bitumen- und Asphaltprodukten?
HS-Code 2708.10 umfasst speziell 'Pech'. Gemäß den Erläuterungen zum Harmonisierten System für Kapitel 27 wird Pech im Allgemeinen als der schwarze oder dunkelbraune viskose bis feste Rückstand definiert, der bei der Destillation von Steinkohlenteer, Erdöl, Holzteer oder anderen organischen Substanzen gewonnen wird. Die wichtigsten Einreihungskriterien drehen sich um seinen Ursprung (z. B. Steinkohlenteerpech, Erdölpech) und seine physikalischen Eigenschaften (viskoser bis fester Zustand bei Umgebungstemperaturen). Es unterscheidet sich von anderen Produkten in Kapitel 27, wie 'Bitumen und Asphalt, natürlich; bituminöse Schiefer und Teersande; Asphaltite und Asphaltgesteine' (2709, 2710), hauptsächlich durch seine spezifische Definition als Destillationsrückstand, der oft einen höheren Kohlenstoffgehalt und andere Erweichungspunkte aufweist als allgemeine Bitumen oder Asphalte. Importeure sollten technische Spezifikationen wie Erweichungspunkt, Dichte und Ursprung vorlegen, um die Einreihung zu unterstützen.
Welche Dokumentation ist typischerweise für die Einfuhr von 'Pech' (HS 2708.10) über die standardmäßigen Zollanmeldedokumente hinaus erforderlich?
Über die standardmäßigen Zollanmeldedokumente wie Handelsrechnung, Packliste und Frachtbrief/Luftfrachtbrief hinaus müssen Importeure von 'Pech' (HS 2708.10) möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen, abhängig von der spezifischen Art des Pechs und den Vorschriften des Einfuhrlandes. Für bestimmte Arten von Pech, insbesondere Steinkohlenteerpech, sind Sicherheitsdatenblätter (SDB) aufgrund potenzieller Gefahrstoffklassifizierungen (z. B. Karzinogenität) entscheidend. Die Einhaltung von Chemikalienkontrollvorschriften (z. B. TSCA in den USA, REACH in der EU, UK REACH) kann eine Registrierung oder Notifizierung sowie unterstützende Dokumente zum Nachweis der Konformität erfordern. Obwohl nicht immer eine direkte Zollanforderung, könnten Endverwendungserklärungen von Aufsichtsbehörden angefordert werden, wenn das Pech für spezifische industrielle Anwendungen bestimmt ist. Importeure sollten sich mit ihrem Zollagenten und den zuständigen nationalen Chemikalienaufsichtsbehörden beraten.