HS 252530 Glimmerabfälle
Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 252530</h3> <p>Die Warentarifnummer 252530 umfasst „Glimmerabfälle“, womit das bei der Verarbeitung von natürlichem Glimmer anfallende Ausschuss- oder Restmaterial gemeint ist. Dies beinhaltet Glimmerstaub, -schrott und andere unbrauchbare Fragmente. Importeure und Exporteure sollten die unterschiedliche Zollbehandlung in den wichtigsten Rechtsräumen beachten. So wenden beispielsweise das Vereinigte Königreich und die Europäische Union einen Wertzoll von 0,00 % an, was eine zollfreie Einfuhr bedeutet. Im Gegensatz dazu erheben die Vereinigten Staaten einen spezifischen Zollsatz von 8,8 ¢/kg, obwohl einige Einfuhren im Rahmen spezifischer Handelsprogramme für eine zollfreie Behandlung in Frage kommen können. Angesichts des geringen Werts und des Abfallcharakters dieser Produkte drehen sich die Handelsüberlegungen hauptsächlich um effiziente Logistik und die Einhaltung von Umweltvorschriften für Abfallmaterialien.</p>
Wie hoch sind die Zollsätze?
🇬🇧 United Kingdom
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2525300000 | 0.00 % | — | — |
🇪🇺 European Union (TARIC)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2525300000 | 0.00 % | — | — |
🇺🇸 United States (HTSUS)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2525300000 | Free | — | ["kg"] |
Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).
Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.
Wie entwickeln sich die Handelsmengen?
Wie wird dieser HS-Code eingereiht?
Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 252530 ab?
Diese Unterposition umfasst Glimmerabfälle, die aus Fragmenten und Reststücken von Glimmer bestehen, die bei der Verarbeitung von Rohglimmer, wie z. B. beim Zuschneiden, Spalten oder Stanzen, anfallen. Sie umfasst auch Glimmerstaub und -pulver, die Nebenprodukte des Mahlens oder Zerkleinerns von Glimmers sind. Gemäß den Erläuterungen zum Harmonisierten System für die Position 2525 umfassen Glimmerabfälle alle Formen von Glimmer, die nicht mehr in ihrer ursprünglichen Block-, Platten- oder Spaltungsform vorliegen und noch nicht zu spezifischen Fertigartikeln verarbeitet wurden. Diese Definition stimmt mit dem Harmonized Tariff Schedule (HTS) der USITC und dem EU-TARIC-System überein, die beide diese Restmaterialien unter 2525.30 klassifizieren.
Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 252530?
Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 252530 ausgeschlossen: Rohglimmer in Blöcken, Platten oder Spaltungen, der unter die Warentarifnummer 2525.10 eingereiht wird. Ebenso werden Glimmer in Form von Platten, Blättern und Streifen, auch zugeschnitten, sowie agglomerierte Glimmerspaltungen auf einer Unterlage unter die Warentarifnummer 6814 eingereiht. Diese Unterposition umfasst auch keine Fertigartikel aus Glimmer, wie z. B. elektrische Isolatoren oder Kondensatoren, die je nach Zusammensetzung und Funktion in verschiedene Kapitel fallen. Zum Beispiel ist gemahlener Glimmer, der als Füllstoff in Farben oder Kunststoffen verwendet wird, obwohl er aus Abfällen gewonnen wird, hier spezifisch erfasst, das fertige Farb- oder Kunststoffprodukt jedoch nicht.
Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 252530?
Ein häufiger Fehler ist die Falscheinstufung von verarbeiteten Glimmerprodukten als Abfall, insbesondere wenn der Glimmer über einfaches Mahlen oder Pulverisieren hinausgehende erhebliche Herstellungsverfahren durchlaufen hat. Zum Beispiel wird Glimmerpapier, das aus rekonstituierten Glimmerabfällen hergestellt wird, oft fälschlicherweise hier anstatt unter die Warentarifnummer 6814 eingereiht. Ein weiterer häufiger Fehler ist die Einreihung von Rohglimmerblöcken oder -spaltungen, die lediglich gebrochen oder unregelmäßig geformt sind, als Abfall anstatt unter die Warentarifnummer 2525.10, wobei die Unterscheidung übersehen wird, dass "Abfall" ein Restprodukt aus der Verarbeitung impliziert. Die Einhaltung der Allgemeinen Auslegungsregel (AAR) 1, die besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt, ist entscheidend, um diese Fehler zu vermeiden.
Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 252530 einreihen?
Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter der Warentarifnummer 252530 beinhaltet zunächst die Überprüfung, ob es sich bei dem Produkt tatsächlich um Restglimmermaterial wie Abfall, Staub oder Pulver handelt und nicht um Rohglimmer in seinen primären Formen oder einen Fertigartikel. Importeure und Zollagenten sollten die physikalischen Eigenschaften des Produkts, seinen Ursprung im Herstellungsprozess (d. h. ein Nebenprodukt der Verarbeitung größerer Glimmerformen) und seine beabsichtigte Verwendung sorgfältig prüfen. Die Konsultation der Erläuterungen zum Harmonisierten System für Kapitel 25 und Position 2525 ist unerlässlich. Bei Unklarheiten wird dringend empfohlen, eine verbindliche Zolltarifauskunft von der zuständigen Zollbehörde (z. B. CBP in den USA, HMRC im Vereinigten Königreich oder nationale Zollbehörden in der EU) einzuholen, um die Einhaltung zu gewährleisten und mögliche Strafen oder Verzögerungen zu vermeiden.
Welche HS-Codes sind verwandt?
Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für die Einfuhr von Warentarifnummer 2525.30 (Glimmerabfälle) in Schlüsselmärkten?
Die MFN-Zollsätze für HS 2525.30 'Glimmerabfälle' sind in den wichtigsten Handelsblöcken im Allgemeinen niedrig oder zollfrei. Für Einfuhren in die Vereinigten Staaten beträgt der MFN-Zollsatz (Normal Trade Relations - NTR) gemäß dem Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) 0,00 % Wertzoll. Die TARIC-Datenbank der Europäischen Union weist für diese Position einen konventionellen Zollsatz von 0,00 % Wertzoll aus. Der UK Global Tariff listet ebenfalls einen Wertzollsatz von 0,00 % auf. Einige Länder können jedoch spezifische Zölle anwenden; zum Beispiel könnten bestimmte Einfuhrzölle als spezifischer Satz pro Kilogramm ausgedrückt werden, wie z. B. 8,8 ¢/kg, abhängig vom Zolltarif des Einfuhrlandes. Importeure sollten immer den spezifischen Zolltarif des Bestimmungslandes für die genauesten und aktuellsten Informationen konsultieren.
Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien für 'Glimmerabfälle' unter HS 2525.30, und wie unterscheiden sie sich von anderen Glimmerprodukten?
HS 2525.30 umfasst speziell 'Glimmerabfälle'. Gemäß den Erläuterungen zum Harmonisierten System beziehen sich 'Glimmerabfälle' im Allgemeinen auf Glimmerschrott, der bei der Verarbeitung von Rohglimmer anfällt, wie z. B. Abschnitte, Zuschnitte oder zerbrochene Stücke, die nicht mehr als Blattglimmer verwendet werden können. Es kann auch Glimmerstaub oder -pulver umfassen, das durch Mahlen oder Pulverisieren von Glimmer gewonnen wird. Die Unterscheidung von anderen Glimmerprodukten (wie Rohglimmer (2525.10) oder Glimmerpulver (2525.20)) liegt in ihrer Form und ihrem Verwendungszweck. Während Glimmerpulver ein verarbeitetes Produkt ist, das typischerweise als Füllstoff oder Pigment verwendet wird, sind Glimmerabfälle primär ein Nebenprodukt oder Rückstand. Der Schlüssel ist, dass sie nicht in einer Form vorliegen, die für ihre primäre Verwendung als Blattglimmer geeignet ist, und im Allgemeinen zum Mahlen zu Pulver oder zur Verwendung in rekonstituierten Glimmerprodukten bestimmt sind. Zollbehörden können Nachweise für ihren Ursprung als Verarbeitungsnebenprodukt verlangen.
Gibt es präferenzielle Zollsätze für 'Glimmerabfälle' (HS 2525.30) im Rahmen gängiger Freihandelsabkommen?
Ja, 'Glimmerabfälle' (HS 2525.30) sind aufgrund ihrer typischerweise niedrigen oder zollfreien MFN-Sätze oft für eine präferenzielle Zollbehandlung im Rahmen verschiedener Freihandelsabkommen (FHA) berechtigt. Zum Beispiel wären im Rahmen von Abkommen wie dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) Einfuhren von Ursprungsglimmerabfällen in die USA aus Kanada oder Mexiko zollfrei. Ähnlich hat die EU zahlreiche FHA (z. B. mit Japan, Südkorea, Kanada), bei denen Ursprungswaren unter diesem HS-Code von einem präferenziellen Zollsatz von 0,00 % profitieren würden. Um präferenzielle Sätze in Anspruch zu nehmen, müssen Importeure sicherstellen, dass die Waren die spezifischen Ursprungsregeln (UR) des anwendbaren Abkommens erfüllen und die erforderlichen Dokumente, wie z. B. ein Ursprungszeugnis oder eine Ursprungserklärung, besitzen. Da der MFN-Satz oft 0,00 % beträgt, kann der praktische Nutzen präferenzieller Sätze für diesen spezifischen Code darauf beschränkt sein, den fortgesetzten zollfreien Zugang ohne das Risiko zukünftiger MFN-Satzänderungen zu gewährleisten.
Welche spezifischen Dokumente werden typischerweise von den Zollbehörden für die Einfuhr von 'Glimmerabfällen' unter HS 2525.30 verlangt?
Für die Einfuhr von 'Glimmerabfällen' (HS 2525.30) sind in der Regel Standard-Zolldokumente erforderlich. Dazu gehören typischerweise: eine Handelsrechnung mit Angaben zu den Waren, dem Wert und den beteiligten Parteien; eine Packliste; ein Frachtbrief oder Luftfrachtbrief; und möglicherweise ein Ursprungszeugnis, wenn eine präferenzielle Zollbehandlung im Rahmen eines Freihandelsabkommens beantragt wird. Obwohl Glimmerabfälle in der Regel keinen strengen Einfuhrbeschränkungen unterliegen, sollten Importeure prüfen, ob im Bestimmungsland spezifische Umwelt- oder Abfallvorschriften gelten, insbesondere in Bezug auf Staub oder Partikel, die zusätzliche Erklärungen oder Genehmigungen erforderlich machen könnten. Zum Beispiel können einige Gerichtsbarkeiten spezifische Sicherheitsdatenblätter (SDB) verlangen, wenn das Material aufgrund seiner Form (z. B. feines Pulver) als gefährlich eingestuft wird. Es ist entscheidend, die Einfuhrvorschriften des jeweiligen Einfuhrlandes zu konsultieren.