HS 252510 Roher Glimmer und Glimmer, in Blätter oder Späne gespalten

Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 252510</h3> <p>Die Warentarifnummer 252510 umfasst Rohglimmer, d.h. Glimmer in seinem natürlichen, unverarbeiteten Zustand, sowie Glimmer, der in Platten oder Spaltstücke gespalten wurde. Diese Einreihung schließt speziell verarbeitete oder hergestellte Glimmerprodukte aus. Für Importeure und Exporteure ist die primäre Handelsüberlegung die im Allgemeinen günstige Zollbehandlung in den wichtigsten Rechtsräumen. Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union wenden einen Wertzoll von 0,00 % auf Waren an, die unter diese Position fallen. In ähnlicher Weise erheben die Vereinigten Staaten einen „zollfreien“ Zollsatz für alle ihre Unterpositionen innerhalb von 2525.10. Dieser konsistente Nullzollsatz vereinfacht die Zollabfertigung und reduziert die Einfuhrzölle, was ihn zu einer attraktiven Kategorie für den Handel mit Rohglimmer-Materialien macht.</p>

Wie hoch sind die Zollsätze?

🇬🇧 United Kingdom

Code MFN Präferenz Einheit
2525100000 0.00 %

🇪🇺 European Union (TARIC)

Code MFN Präferenz Einheit
2525100000 0.00 %

🇺🇸 United States (HTSUS)

Code MFN Präferenz Einheit
2525100010 ["kg"]
2525100020 ["kg"]
2525100050 ["kg"]
25251000 Free

Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).

Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.

Wie wird dieser HS-Code eingereiht?

Welche Produkte fallen unter die Warentarifnummer 252510?

Diese Unterposition umfasst Rohglimmer und in Blätter oder Spaltstücke gespaltenen Glimmer, wie in der Nomenklatur des Harmonisierten Systems definiert, insbesondere in Kapitel 25, das Salz; Schwefel; Erden und Steine; Gips, Kalk und Zement behandelt. Die Erläuterungen des WCO zum Kapitel 2525 stellen klar, dass "Rohglimmer" Glimmer bezeichnet, wie er aus der Mine gewonnen wird, typischerweise in unregelmäßigen Klumpen oder Blöcken, während "in Blätter oder Spaltstücke gespaltener Glimmer" Glimmer bezeichnet, der einer vorläufigen Trennung entlang seiner Spaltebenen unterzogen wurde, um dünne, unregelmäßige Blätter oder Flocken zu erzeugen, aber noch nicht zugeschnitten oder geformt wurde. Sowohl der USITC Harmonized Tariff Schedule (HTS) als auch das EU TARIC-System stimmen mit dieser Definition überein und umfassen rohen, unverarbeiteten Glimmer und seine anfängliche Trennung in grundlegende Lamellen, vor jeder weiteren Herstellung oder Verarbeitung, die seinen grundlegenden Charakter verändern würde.

Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 252510?

Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 252510 ausgeschlossen: Glimmerpulver (HS 25252000), das gemahlen oder pulverisiert wurde; Glimmerabfälle (HS 25253000), die aus unregelmäßigen Fragmenten und Abschnitten bestehen, die nicht zum Spalten in Blätter geeignet sind; und Waren aus Glimmer oder agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer (HS 6814), wie geschnittene Glimmerplatten, Unterlegscheiben oder Isolatoren, die eine erhebliche Verarbeitung über das einfache Spalten hinaus erfahren haben. Zum Beispiel würden Glimmerplatten, die präzise auf bestimmte Abmessungen für elektrische Isolationsanwendungen zugeschnitten wurden, unter die Position 6814 eingereiht, da sie als Fertigwaren gelten. Ähnlich würden Glimmerflocken, die als Füllstoff in Farbe verwendet werden, aufgrund ihrer pulverisierten Form unter die Warentarifnummer 25252000 fallen, was den Unterschied zwischen Rohmaterial und verarbeiteten Formen verdeutlicht.

Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 252510?

Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung von Glimmer, der über das einfache Spalten hinaus einer ersten Verarbeitung unterzogen wurde, wie z. B. das Zuschneiden oder Mahlen zu Pulver. Importeure ordnen manchmal fälschlicherweise vorgeschnittene Glimmerplatten oder Glimmerpulver unter die Warentarifnummer 252510 ein, ohne zu erkennen, dass diese Produkte über das Stadium des "rohen" oder "gespaltenen" Glimmers hinausgegangen sind. Dies verstößt oft gegen die Allgemeine Auslegungsregel (AAR) 1, die besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt, und die AAR 6, die dieses Prinzip auf die Unterpositionen ausdehnt. Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, Glimmerabfälle mit Rohglimmer zu verwechseln, was zu falschen Zollsätzen und Compliance-Problemen führt, da Glimmerabfälle speziell unter der Warentarifnummer 25253000 vorgesehen sind.

Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 252510 einreihen?

Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter der Warentarifnummer 252510 beinhaltet eine gründliche Prüfung des Verarbeitungszustands des Produkts. Importeure und Zollagenten sollten zunächst bestätigen, dass der Glimmer entweder in seiner rohen, unverarbeiteten Form, wie er aus der Mine gewonnen wurde, vorliegt oder nur in unregelmäßige Blätter oder Spaltstücke gespalten wurde, ohne weiteres Schneiden, Formen oder Mahlen. Es ist entscheidend, die Erläuterungen des WCO zur Position 2525 sowie die spezifischen nationalen Zolltarifpläne wie den USITC HTS oder EU TARIC zu konsultieren, um die Übereinstimmung mit den offiziellen Definitionen sicherzustellen. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Umfangs der Verarbeitung, wird dringend empfohlen, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde einzuholen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Strafen für eine falsche Einreihung zu vermeiden, was eine umsetzbare Anleitung zur Einhaltung bietet.

Welche HS-Codes sind verwandt?

Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.

Häufige Fragen

<h3>Was ist der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für die Einfuhr von Warentarifnummer 2525.10 (Roher Glimmer und Glimmer, in Blätter oder Spaltstücke zerlegt) in Schlüsselmärkten?</h3>

Für die Warentarifnummer 2525.10 sind die MFN-Einfuhrzollsätze in den wichtigsten Handelsblöcken im Allgemeinen sehr niedrig oder zollfrei. Zum Beispiel wenden die Vereinigten Staaten (USITC) einen 'Zollfrei'-Satz an. Die Europäische Union (EU TARIC) wendet ebenfalls einen Wertzoll von 0,00 % an. Ähnlich listet der britische Zolltarif einen Wertzoll von 0,00 % auf. Diese Sätze spiegeln einen gemeinsamen globalen Ansatz für rohe oder minimal verarbeitete Industrieminerale wie Rohglimmer wider, der oft darauf abzielt, die verarbeitende Industrie zu unterstützen, die diese Inputs nutzt.

<h3>Gibt es präferenzielle Zollsätze für HS 2525.10 im Rahmen gängiger Handelsabkommen, und wie können Importeure diese beanspruchen?</h3>

Ja, da die MFN-Sätze in vielen Jurisdiktionen bereits 0,00 % oder 'Zollfrei' betragen, bleiben präferenzielle Sätze für HS 2525.10 in der Regel 0,00 % oder 'Zollfrei' im Rahmen der meisten Freihandelsabkommen (FHA) oder Allgemeinen Präferenzsysteme (APS). Zum Beispiel würde unter Abkommen wie dem USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) oder verschiedenen EU-FHA der Zollsatz für qualifizierende Waren unter 2525.10 ebenfalls 0,00 % betragen. Importeure können diese präferenziellen Sätze beanspruchen, indem sie sicherstellen, dass die Waren die spezifischen Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllen und die erforderlichen Dokumente, wie ein Ursprungszeugnis oder eine Ursprungserklärung, den Zollbehörden zum Zeitpunkt der Einfuhr vorlegen.

<h3>Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien zur Unterscheidung von Rohglimmer und Glimmer, in Blätter oder Spaltstücke zerlegt, unter HS 2525.10?</h3>

HS 2525.10 umfasst speziell 'Roher Glimmer und Glimmer, in Blätter oder Spaltstücke zerlegt'. Die primären Einreihungskriterien drehen sich um die minimale Verarbeitung des Glimmers. 'Roher Glimmer' bezieht sich auf Glimmer, wie er aus der Erde gewonnen wird, im Wesentlichen in seinem rohen, unbearbeiteten Zustand. 'Glimmer, in Blätter oder Spaltstücke zerlegt' bezeichnet eine grundlegende physikalische Trennung entlang der Spaltebenen des Glimmers, um dünne Schichten zu erzeugen, jedoch ohne weitere Verarbeitung wie Zuschneiden, Trimmen oder Mahlen. Wenn der Glimmer eine umfassendere Verarbeitung erfahren hat, wie z. B. das Zuschneiden in bestimmte Formen, Trimmen oder Mahlen zu Pulver, würde er typischerweise unter andere Unterpositionen innerhalb von HS 2525 fallen, wie 2525.20 (Glimmerpulver) oder 2525.30 (Glimmerabfälle).

<h3>Welche spezifischen Dokumente sind über die üblichen Zolldokumente hinaus für die Einfuhr von Rohglimmer (HS 2525.10) typischerweise erforderlich?</h3>

Über die Standard-Importdokumente wie Handelsrechnung, Packliste und Frachtbrief/Luftfrachtbrief hinaus ist die spezifische zusätzliche Dokumentation für Rohglimmer (HS 2525.10) aufgrund seiner Natur als Rohmineral im Allgemeinen minimal. Importeure sollten jedoch bereit sein, Folgendes vorzulegen:

  1. Ursprungszeugnis: Insbesondere wenn präferenzielle Zollsätze im Rahmen eines Handelsabkommens beansprucht werden.
  2. Material Safety Data Sheet (MSDS) oder Sicherheitsdatenblatt (SDB): Obwohl Glimmer im Allgemeinen als inert gilt, kann ein SDB von einigen Behörden oder Spediteuren angefordert werden, insbesondere für Arbeitssicherheitszwecke während der Handhabung.
  3. Pflanzengesundheitszeugnisse: Diese sind typischerweise nicht für inerte Mineralien wie Glimmer erforderlich, es sei denn, es besteht das Risiko einer Kontamination mit organischem Material oder Schädlingen, was für dieses spezifische Produkt ungewöhnlich ist.
  4. Einfuhrlizenzen: Für Rohglimmer in den meisten Ländern im Allgemeinen nicht erforderlich, aber Importeure sollten sich immer bei den Vorschriften des jeweiligen Einfuhrlandes erkundigen, da die Kontrollen variieren können.