HS 252329 Andere

Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 2523.29: Portlandzement, andere</h3> <p>Die Warentarifnummer 2523.29, "Andere", umfasst Portlandzement, der nicht unter die spezifischen Kategorien von Weißzement (2523.21) oder andere spezifizierte Typen fällt. Dies beinhaltet typischerweise grauen Portlandzement, der die gebräuchlichste Art ist, die im Bauwesen für Beton, Mörtel und Fugenmörtel verwendet wird. Importeure und Exporteure sollten die unterschiedlichen Zollsätze beachten: Das Vereinigte Königreich wendet einen Wertzoll von 0,00 % an, während die EU einen Wertzoll von 1,70 % erhebt. Für die USA beträgt der Zollsatz 1,32 $ pro Tonne, einschließlich des Gewichts des Behälters, und ist derzeit gemäß den allgemeinen Handelsbestimmungen zollfrei. Diese Unterschiede unterstreichen die Bedeutung der Überprüfung der spezifischen Tarifierung basierend auf dem Einfuhrland, um genaue Kostenberechnungen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.</p>

Wie hoch sind die Zollsätze?

🇬🇧 United Kingdom

Code MFN Präferenz Einheit
2523290000 0.00 %

🇪🇺 European Union (TARIC)

Code MFN Präferenz Einheit
2523290000 1.70 %

🇺🇸 United States (HTSUS)

Code MFN Präferenz Einheit
2523290000 Free ["t"]

Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).

Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.

Wie entwickeln sich die Handelsmengen?

Wie wird dieser HS-Code eingereiht?

Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 252329 ab?

Diese Unterposition umfasst Klinker von Portlandzement, die keine Weißzementklinker sind. Insbesondere umfasst die Warentarifnummer 2523.29 das Zwischenprodukt, das durch Sintern von Kalkstein und Aluminosilikatmaterialien bei hohen Temperaturen entsteht und anschließend mit anderen Zusatzstoffen gemahlen wird, um Portlandzement herzustellen. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System der WZO für die Position 2523 stellen klar, dass Klinker der Hauptbestandteil von Zement ist, und diese spezielle Unterposition erfasst alle Portlandzementklinker außer der spezifischen weißen Sorte, die unter der Warentarifnummer 2523.21 eingereiht wird. Offizielle Definitionen aus dem Harmonisierten Zolltarif der USITC und dem EU-TARIC-System stimmen mit diesem Geltungsbereich überein und konzentrieren sich auf das nicht-weiße Merkmal des Klinkers.

Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 252329?

Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 252329 ausgeschlossen: weiße Portlandzementklinker, die aufgrund ihrer unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung und Farbe speziell unter der Warentarifnummer 2523.21 eingereiht werden. Darüber hinaus wird fertiger Portlandzement, ob weiß oder nicht, unter der Warentarifnummer 2523.20 eingereiht, da es sich um ein verarbeitetes, gebrauchsfertiges Produkt handelt und nicht um die Zwischenform des Klinkers. Andere Zementarten, wie Tonerdeschmelzzement (Warentarifnummer 2523.30) oder hydraulische Zemente, anderweitig nicht genannt (Warentarifnummer 2523.90), sind ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen, da sie aufgrund ihrer spezifischen chemischen Formulierungen und Eigenschaften unter andere Unterpositionen innerhalb der Position 2523 fallen, auch wenn sie einige funktionale Ähnlichkeiten aufweisen.

Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 252329?

Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung von weißem Portlandzementklinker unter der Warentarifnummer 252329 anstelle der korrekten Warentarifnummer 252321. Dies geschieht oft aufgrund unzureichender Beachtung des Deskriptors "andere" in 252329, der die weiße Sorte ausdrücklich ausschließt. Ein weiterer häufiger Fehler ist die Einreihung von fertigem Portlandzement als Klinker, wobei nicht zwischen dem Zwischenprodukt (Klinker) und dem Endprodukt (Zement) unterschieden wird. Importierende übersehen manchmal den entscheidenden Unterschied im Verarbeitungsstadium, was zu einer falschen Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1 führt, die die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und den dazugehörigen Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen vorschreibt, und der AV 6, die dieselben Prinzipien auf Unterpositionen anwendet.

Wie sollten Importierende Produkte unter der Warentarifnummer 252329 einreihen?

Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter der Warentarifnummer 252329 erfordert eine sorgfältige Überprüfung der physikalischen Eigenschaften und des Verarbeitungsstadiums des Produkts. Importierende und Zollagenten müssen zunächst bestätigen, dass es sich bei dem Produkt tatsächlich um Klinker und nicht um fertigen Zement handelt, und dann überprüfen, dass es sich nicht um weißen Portlandzementklinker handelt. Dies erfordert die Prüfung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS), Produktionsspezifikationen und chemischen Analysen, um das Fehlen spezifischer Weißheits-verstärkender Zusatzstoffe oder Prozesse zu bestätigen. Die Konsultation der WZO-Erläuterungen zur Position 2523 ist entscheidend, zusammen mit dem Abgleich mit dem Harmonisierten Zolltarif der USITC und dem EU-TARIC auf spezifische nationale oder regionale Auslegungsentscheidungen, die die Einreihung beeinflussen könnten, um die Einhaltung der AV 1 und AV 6 sicherzustellen.

Welche HS-Codes sind verwandt?

Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für die Einfuhr von Warentarifnummer 2523.29, „Anderer Portlandzement“, in wichtigen Märkten?

Die MFN-Zollsätze für Warentarifnummer 2523.29 variieren je nach Einfuhrland. Zum Beispiel wenden die Vereinigten Staaten (USITC) in der Regel einen „zollfreien“ Satz für Waren an, die unter HTSUS 2523.29.00 eingereiht sind. Die Europäische Union (TARIC) wendet typischerweise einen Zollsatz von 1,70 % Wertzoll für Waren unter dem KN-Code 2523 29 00 an. Der UK Global Tariff (UKGT) listet ebenfalls einen Wertzollsatz von 1,70 % für den Warencode 2523 29 00 00 auf. Importeure sollten die aktuellen Sätze immer im offiziellen Zolltarif des Bestimmungslandes überprüfen, da die Sätze Änderungen oder spezifischen handelspolitischen Maßnahmen unterliegen können.

Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien für „Anderer Portlandzement“ unter HS 2523.29, und wie unterscheidet er sich von 2523.21?

Die Warentarifnummer 2523.29 deckt speziell „Anderer Portlandzement“ ab und unterscheidet sich von 2523.21, das für „Weißzement, auch künstlich gefärbt“ gilt. Das primäre Einreihungskriterium für alle Portlandzemente unter der Position 2523.2 ist ihre chemische Zusammensetzung und ihre hydraulischen Eigenschaften, wie sie durch internationale Normen (z. B. ASTM C150, EN 197-1) definiert sind. „Anderer Portlandzement“ umfasst alle Portlandzemente, die nicht die spezifischen Kriterien für Weißzement erfüllen, wie z. B. grauer Portlandzement, hochfester Frühzement oder mäßig sulfatbeständiger Portlandzement, sofern sie nicht anderweitig in einer spezifischeren Unterposition aufgeführt sind. Importeure sollten sicherstellen, dass die technischen Spezifikationen und die chemische Analyse ihres Produkts mit den Erläuterungen der WZO zu Kapitel 25 und den relevanten nationalen Einreihungsentscheidungen übereinstimmen.

Gibt es präferenzielle Zollsätze für „Anderen Portlandzement“ (HS 2523.29) im Rahmen gängiger Handelsabkommen?

Ja, präferenzielle Zollsätze können für HS 2523.29 im Rahmen verschiedener Freihandelsabkommen (FHA) oder allgemeiner Präferenzsysteme (APS) verfügbar sein, vorausgesetzt, das Produkt erfüllt die spezifischen Ursprungsregeln. Zum Beispiel würden im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) qualifizierte Waren mit Ursprung in Mexiko oder Kanada in der Regel zollfrei in die USA eingeführt. Ähnlich könnten Waren mit Ursprung in Ländern, die ein FHA mit der EU (z. B. FHA EU-Korea, WPA EU-Japan) oder dem Vereinigten Königreich (z. B. CEPA UK-Japan) haben, von reduzierten oder Nullzöllen profitieren. Importeure müssen einen gültigen Ursprungsnachweis, wie z. B. eine Ursprungsbescheinigung oder eine Ursprungserklärung, vorlegen, um die Präferenzbehandlung in Anspruch zu nehmen. Es ist entscheidend, den Text des jeweiligen Handelsabkommens und die Zollvorschriften des Einfuhrlandes für detaillierte Ursprungsanforderungen und anwendbare Präferenzsätze zu konsultieren.

Welche Dokumente sind typischerweise für die Einfuhr von „Anderem Portlandzement“ (HS 2523.29) erforderlich?

Importeure von „Anderem Portlandzement“ unter HS 2523.29 benötigen im Allgemeinen Standard-Zolldokumente, einschließlich einer Handelsrechnung, Packliste, Konnossement oder Luftfrachtbrief und eines Zollanmeldeformulars. Zusätzlich können je nach Einfuhrland und spezifischen Vorschriften für Baumaterialien folgende Dokumente erforderlich sein: ein Analysezertifikat oder technisches Datenblatt, das die Spezifikationen des Zements und die Einhaltung nationaler Normen (z. B. ASTM, EN, BS) bestätigt; eine Ursprungsbescheinigung, wenn präferenzielle Zollsätze beansprucht werden; und in einigen Fällen Einfuhrlizenzen oder -genehmigungen, insbesondere wenn das Produkt Antidumpingzöllen oder spezifischen Qualitätskontrollen unterliegt. Zollagenten können spezifische Anleitungen basierend auf dem Ursprung und dem Bestimmungsort der Sendung geben.