HS 252310 Zementklinker

Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 252310: Zementklinker</h3> <p>Die Warentarifnummer 252310 umfasst „Zementklinker“, die Zwischenprodukte bei der Zementherstellung sind. Dies sind typischerweise dunkelgraue Knollen, die durch Erhitzen von Kalkstein und anderen Materialien in einem Drehrohrofen gebildet und anschließend zu Zement gemahlen werden. Importeure und Exporteure sollten die unterschiedlichen Zollsätze beachten: Der britische Zolltarif wendet einen Wertzoll von 0,00 % an. Das EU-TARIC-System erhebt einen Wertzoll von 1,70 %. Für Importe in die Vereinigten Staaten beträgt der Zollsatz gemäß dem Harmonisierten Zolltarif der USITC 1,32 $ pro Tonne, einschließlich des Gewichts des Containers. Das Verständnis dieser spezifischen Zollsätze ist entscheidend für eine genaue Kostenprognose und Zollanmeldungen, insbesondere angesichts der Massenbeschaffenheit dieser Ware.</p>

Wie hoch sind die Zollsätze?

🇬🇧 United Kingdom

Code MFN Präferenz Einheit
2523100000 0.00 %

🇪🇺 European Union (TARIC)

Code MFN Präferenz Einheit
2523100000 1.70 %

🇺🇸 United States (HTSUS)

Code MFN Präferenz Einheit
2523100000 Free ["t"]

Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).

Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.

Wie entwickeln sich die Handelsmengen?

Wie wird dieser HS-Code eingereiht?

Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 252310 ab?

Diese Unterposition umfasst Zementklinker, die Zwischenprodukte bei der Herstellung von Portlandzement und anderen hydraulischen Zementen sind. Klinker werden typischerweise durch Sintern von Kalkstein und aluminosilikatischen Materialien (wie Ton) bei hohen Temperaturen (um 1450 °C) in einem Drehrohrofen gebildet. Das resultierende harte, knollenförmige Material, üblicherweise mit einem Durchmesser von 3-25 mm, besteht hauptsächlich aus Calciumsilikaten. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System der WZO für die Position 2523 identifizieren Klinker ausdrücklich als das Produkt, das durch Brennen von Zementrohmaterialien bis zum Beginn der Sinterung gewonnen wird und das dann mit Gips gemahlen wird, um Zement herzustellen. Sowohl der Harmonized Tariff Schedule (HTSUS) der USITC als auch das EU-TARIC-System stimmen mit dieser Definition überein und klassifizieren diese spezifischen Zwischenprodukte hier.

Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 252310?

Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 252310 ausgeschlossen: fertige Zemente, wie Portlandzement, Tonerdeschmelzzement, Hüttenzement und ähnliche hydraulische Zemente, die unter der Warentarifnummer 2523 eingereiht werden. Zum Beispiel fällt gemahlener Portlandzement, gebrauchsfertig für den Bau, unter die Warentarifnummer 252321 (Weißer Portlandzement) oder 252329 (Anderer Portlandzement). Ebenso werden ungemischte Rohmaterialien für die Zementherstellung, wie Kalkstein (Kapitel 25, z.B. 252100 für Kalkstein als Flussmittel) oder Ton (Kapitel 25, z.B. 250810 für Kaolin), separat nach ihrer individuellen Zusammensetzung eingereiht. Gips, der oft während des Mahlens zum Klinker hinzugefügt wird, wird unter der Warentarifnummer 252010 eingereiht.

Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 252310?

Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung von fertigem Zement als Klinker oder umgekehrt. Importeure wenden manchmal fälschlicherweise die Warentarifnummer 252310 auf gemahlenen Zement an, dem bereits Gips oder andere Zusatzstoffe beigemischt wurden, der jedoch korrekt unter die entsprechende Unterposition innerhalb der Warentarifnummer 2523 (z.B. 252329 für gewöhnlichen Portlandzement) einzureihen wäre. Umgekehrt werden Rohmaterialien, die den Hochtemperatur-Sinterprozess zur Klinkerbildung nicht durchlaufen haben, manchmal fälschlicherweise als Klinker deklariert. Dieser Fehler entsteht oft aus mangelndem Verständnis des Herstellungsstadiums des Produkts. Die korrekte Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1, die besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt, ist hier entscheidend, um sicherzustellen, dass die spezifische Form und der Verarbeitungsgrad des Produkts genau berücksichtigt werden.

Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 252310 einreihen?

Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Zementklinkern unter der Warentarifnummer 252310 beinhaltet die Überprüfung der physikalischen und chemischen Eigenschaften des Produkts, um sicherzustellen, dass es der Definition von Klinker entspricht. Importeure und Zollagenten sollten technische Spezifikationen vom Hersteller einholen, die bestätigen, dass es sich bei dem Produkt um das gesinterte Zwischenmaterial handelt und nicht um einen fertigen gemahlenen Zement oder ein Rohmaterial. Dies umfasst die Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) und Beschreibungen des Produktionsprozesses. Im Zweifelsfall wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der zuständigen Zollbehörde (z.B. US Customs and Border Protection oder die Zollbehörde eines EU-Mitgliedstaates) dringend empfohlen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und potenzielle Strafen oder Verzögerungen zu vermeiden. Beziehen Sie sich immer auf die aktuellste Version des HTSUS oder TARIC für die genauen Zollsätze und alle anwendbaren Freihandelsabkommen.

Welche HS-Codes sind verwandt?

Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für Zementklinker (HS 2523.10) bei der Einfuhr in die Vereinigten Staaten?

Gemäß dem Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS), insbesondere Kapitel 25, ist der MFN-Zollsatz (Allgemein) für Zementklinker, die unter HS 2523.10.00.00 eingereiht sind, zollfrei. Dies bedeutet, dass unter dem MFN-Zolltarif für Importe aus Ländern, mit denen die USA normale Handelsbeziehungen unterhalten, kein Wertzoll oder spezifischer Zoll erhoben wird. Importeure sollten die aktuelle HTSUS immer über die USITC-Website überprüfen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Gibt es präferenzielle Zollsätze für Zementklinker (HS 2523.10) im Rahmen von US-Freihandelsabkommen oder Sonderprogrammen?

Ja, Zementklinker (HS 2523.10) können für eine präferenzielle Zollbehandlung im Rahmen verschiedener US-Freihandelsabkommen (FTAs) oder Sonderprogramme in Frage kommen, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind. Zum Beispiel ist unter Abkommen wie dem Nachfolger von NAFTA, dem USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement), oder anderen FTAs der Zollsatz typischerweise zollfrei. Importeure müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Dokumente, wie ein Ursprungszeugnis, besitzen, um die präferenzielle Behandlung zu beantragen. Es ist entscheidend, den spezifischen FTA-Text und die Spalte 'Special' der HTSUS für anwendbare Programmindikatoren und Bedingungen zu konsultieren.

Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien für Zementklinker unter HS 2523.10, und wie unterscheidet er sich von fertigem Zement?

HS 2523.10 deckt speziell 'Zementklinker' ab. Gemäß den Erläuterungen zum Harmonisierten System sind Klinker Zwischenprodukte, die durch Erhitzen einer Mischung aus kalkhaltigen und tonhaltigen Materialien (z. B. Kalkstein und Ton) in einem Ofen auf hohe Temperaturen gewonnen werden, was zu einem geschmolzenen, knollenförmigen Material führt. Diese Klinker werden dann mit Gips und anderen Zusatzstoffen gemahlen, um fertigen Zement herzustellen (z. B. Portlandzement, eingereiht unter HS 2523.21 oder 2523.29). Das Hauptunterscheidungsmerkmal für die Einreihung unter 2523.10 ist, dass das Produkt in Klinkerform vorliegen muss, noch nicht zu einem feinen Pulver gemahlen, das als Zement verwendet werden kann, und auch keine typischen Zusatzstoffe von fertigem Zement enthalten darf. Wenn das Produkt bereits gemahlen und gemischt ist, um Zement zu bilden, würde es unter andere Unterpositionen von 2523 fallen.

Welche gängigen Dokumente sind für die Einfuhr von Zementklinkern (HS 2523.10) in die EU unter dem TARIC-System erforderlich?

Bei der Einfuhr von Zementklinkern (KN-Code 2523 10 00) in die Europäische Union umfassen die Standard-Einfuhrdokumente typischerweise eine Handelsrechnung, eine Packliste, einen Frachtbrief oder Luftfrachtbrief und eine Zollwerterklärung. Für die Beantragung präferenzieller Zollsätze ist ein gültiger Ursprungsnachweis (z. B. EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, Rechnungserklärung oder Ursprungserklärung, je nach Handelsabkommen) unerlässlich. Während das EU-TARIC-System im Allgemeinen einen Wertzollsatz von 0,00 % für MFN-Importe von 2523 10 00 anzeigt, sollten Importeure sich potenzieller Antidumping- oder Ausgleichszölle bewusst sein, die je nach Ursprungsland anfallen können und spezifische Dokumentationen oder Erklärungen erfordern würden. Überprüfen Sie immer die integrierte TARIC-Datenbank für die aktuellsten Maßnahmen und erforderlichen Dokumente.

Gibt es spezifische Einfuhrbeschränkungen oder nichttarifäre Handelshemmnisse, die üblicherweise für Zementklinker (HS 2523.10) gelten?

Während Zementklinker (HS 2523.10) im Allgemeinen keinen umfangreichen produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen wie Agrargüter oder bestimmte Chemikalien unterliegen, sollten Importeure sich potenzieller nichttarifärer Handelshemmnisse bewusst sein. Dazu können Umweltvorschriften (z. B. Staubkontrolle, CO2-Emissionen im Zusammenhang mit Produktionsmethoden im Ursprungsland), Qualitätsstandards (obwohl weniger üblich für ein Zwischenprodukt wie Klinker) und, wesentlich, Handelsschutzmaßnahmen gehören. Antidumping- oder Ausgleichszölle wurden historisch von wichtigen Importregionen (z. B. USA, EU) auf Zement- und Klinkerimporte aus verschiedenen Ländern angewendet, um unfaire Handelspraktiken zu bekämpfen. Importeure müssen sorgfältig prüfen, ob aktive Handelsschutzmaßnahmen gegen das spezifische Ursprungsland über offizielle Zoll-Websites (z. B. USITC, EU TARIC, UK Trade Tariff) bestehen, um unerwartete Zölle oder Strafen zu vermeiden.