HS 251810 Dolomit, nicht kalziniert oder gesintert
Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 251810</h3> <p>Die Warentarifnummer 251810 umfasst natürlichen Dolomit, der weder kalziniert (Erhitzen zur Entfernung von Kohlendioxid) noch gesintert (Erhitzen zum Verschmelzen von Partikeln) wurde. Dies beinhaltet rohen, zerkleinerten oder gemahlenen Dolomit in seinem ursprünglichen Zustand. Dolomit ist ein häufig vorkommendes Mineral, das im Bauwesen, in der Landwirtschaft (Bodenverbesserer), in der Glasherstellung und als Flussmittel in der Metallurgie verwendet wird. Für Importeure und Exporteure ist ein wesentlicher Vorteil der durchgängig zollfreie Status in wichtigen Märkten. Der britische Zolltarif, der EU-TARIC und der US Harmonized Tariff Schedule führen alle einen Wertzoll von 0,00 % oder "Zollfrei" für Produkte auf, die unter 251810 eingereiht sind. Dies vereinfacht die Einhaltung der Handelsvorschriften und die Kostenprognose für Unternehmen, die mit unkalziniertem oder ungesintertem Dolomit handeln.</p>
Wie hoch sind die Zollsätze?
🇬🇧 United Kingdom
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2518100000 | 0.00 % | — | — |
🇪🇺 European Union (TARIC)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2518100000 | 0.00 % | — | — |
🇺🇸 United States (HTSUS)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2518100000 | Free | — | ["t"] |
Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).
Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.
Wie entwickeln sich die Handelsmengen?
Wie wird dieser HS-Code eingereiht?
Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 251810 ab?
Diese Unterposition umfasst natürlichen Dolomit in unbearbeitetem Zustand, insbesondere nicht kalziniert (erhitzt zur Entfernung von Kohlendioxid) oder gesintert (erhitzt bis knapp unter den Schmelzpunkt, um eine kohärente Masse zu bilden). Dolomit ist ein häufiges gesteinsbildendes Mineral, ein Doppelkarbonat aus Kalzium und Magnesium (CaMg(CO₃)₂), und kommt typischerweise in sedimentären Gesteinsformationen vor. Der Geltungsbereich umfasst Roh-, Bruch- oder gemahlenen Dolomit, sofern er keiner thermischen Verarbeitung unterzogen wurde, die seine chemische oder physikalische Struktur über eine einfache Zerkleinerung hinaus verändert. Dies steht im Einklang mit den Erläuterungen zum Harmonisierten System der Weltzollorganisation für die Position 2518, die "Dolomit, auch nur grob zugerichtet oder lediglich durch Sägen oder auf andere Weise in Blöcke oder Platten von rechteckiger (einschließlich quadratischer) Form geschnitten" spezifiziert.
Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 251810?
Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 251810 ausgeschlossen: kalzinierter Dolomit, der unter die Warentarifnummer 251820 eingereiht wird, und gesinterter Dolomit, der ebenfalls unter die Warentarifnummer 251820 eingereiht wird. Ferner würde Dolomit, der über einfaches Brechen oder Mahlen hinaus verarbeitet wurde, wie z.B. das Schneiden in bestimmte Formen für Bau- oder Denkmalzwecke, typischerweise unter Kapitel 68 fallen, insbesondere unter Positionen wie 6802. Magnesiakalkstein, der weniger als 90 % Dolomit und mehr als 10 % Kalzit enthält, wird im Allgemeinen unter die Warentarifnummer 2521 als anderer kalkhaltiger Stein eingereiht, nicht unter Dolomit. Chemisch reines Kalziummagnesiumkarbonat, wenn es durch Synthese gewonnen wird, wäre ebenfalls ausgeschlossen, da Kapitel 25 natürliche Mineralprodukte abdeckt.
Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 251810?
Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung von Dolomit, der einer thermischen Verarbeitung wie Kalzinierung oder Sinterung unterzogen wurde, unter die Warentarifnummer 251810. Importeure übersehen manchmal den Zusatz "nicht kalziniert oder gesintert", was zu einer falschen Einreihung von verarbeitetem Dolomit führt, der korrekt in die Warentarifnummer 251820 gehört. Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwechslung von Magnesiakalkstein mit echtem Dolomit; die genaue chemische Zusammensetzung ist entscheidend, da Magnesiakalkstein einen geringeren Dolomitgehalt aufweist und anderswo eingereiht wird. Die Nichtanwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1), die besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln zu erfolgen hat, führt oft zu diesen Fehlern, insbesondere hinsichtlich der spezifischen Verarbeitungs-Ausschlüsse.
Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 251810 einreihen?
Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter der Warentarifnummer 251810 erfordert eine sorgfältige Überprüfung der Verarbeitung und chemischen Zusammensetzung des Produkts. Importeure und Zollagenten müssen zunächst bestätigen, dass der Dolomit in seinem natürlichen Zustand vorliegt und keiner Kalzinierung oder Sinterung unterzogen wurde, was ihn in die Warentarifnummer 251820 verschieben würde. Ein Analysezertifikat oder eine detaillierte Beschreibung des Produktionsprozesses vom Lieferanten ist entscheidend, um das Fehlen einer thermischen Behandlung zu überprüfen. Ferner ist es unerlässlich sicherzustellen, dass das Material die Zusammensetzungsanforderungen für Dolomit erfüllt und es von Magnesiakalkstein oder anderen kalkhaltigen Steinen unterscheidet. Die Konsultation der Allgemeinen Anmerkungen und der Erläuterungen zu Kapitel 25 des Harmonisierten Zolltarifs (HTS) der USITC sowie relevanter verbindlicher Auskünfte bietet maßgebliche Orientierung für eine genaue Einreihung.
Welche HS-Codes sind verwandt?
Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Einfuhrzollsatz für die Warentarifnummer 2518.10 (Dolomit, nicht gebrannt oder gesintert) in wichtigen Märkten?
Für die Warentarifnummer 2518.10 betragen die Meistbegünstigungszollsätze (MFN-Zollsätze) in vielen wichtigen Importländern in der Regel 0,00 % Wertzoll. Im Einzelnen:
- Vereinigte Staaten (HTSUS 2518.10.0000): Zollfrei (0,00 % Wertzoll) gemäß dem Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission (USITC).
- Europäische Union (TARIC 2518 10 00 00): 0,00 % Wertzoll, gemäß der EU TARIC-Datenbank.
- Vereinigtes Königreich (UK Trade Tariff 2518 10 00 00): 0,00 % Wertzoll, gemäß dem UK Trade Tariff.
Importeure sollten die aktuellen Zollsätze stets mit dem offiziellen Zolltarif des jeweiligen Importlandes überprüfen, da sich die Sätze ändern können.
Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien für Dolomit unter HS 2518.10?
Die Warentarifnummer 2518.10 umfasst speziell 'Dolomit, nicht gebrannt oder gesintert'. Die primären Einreihungskriterien sind:
- Mineralogische Identität: Das Produkt muss Dolomit sein, ein Karbonatmineral, das aus Calciummagnesiumkarbonat (CaMg(CO₃)₂) besteht.
- Verarbeitungszustand: Entscheidend ist, dass der Dolomit in seinem natürlichen Zustand vorliegt oder lediglich gebrochen, gemahlen oder pulverisiert wurde. Er darf nicht gebrannt (Erhitzen auf hohe Temperaturen zur Entfernung von Kohlendioxid und Umwandlung in Calciummagnesiumoxid) oder gesintert (Erhitzen knapp unter den Schmelzpunkt zur Bildung einer festen Masse) worden sein. Wenn er gebrannt oder gesintert wurde, würde er unter HS 2518.20 oder andere relevante Positionen fallen.
Gibt es spezifische Dokumentationsanforderungen für die Einfuhr von Dolomit unter HS 2518.10?
Für HS 2518.10 gelten im Allgemeinen die üblichen Einfuhrdokumente. Importeure sollten bereit sein, folgende Dokumente vorzulegen:
- Handelsrechnung: Detaillierte Angaben zu den Waren, dem Wert, dem Verkäufer und dem Käufer.
- Packliste: Auflistung des Inhalts jedes Packstücks.
- Konnossement oder Luftfrachtbrief: Transportdokument.
- Ursprungszeugnis: Obwohl der MFN-Zollsatz oft 0,00 % beträgt, kann ein Ursprungszeugnis (z. B. EUR.1, NAFTA/USMCA-Zertifikat oder ein allgemeines Ursprungszeugnis) für statistische Zwecke, zur Beantragung einer Präferenzbehandlung im Rahmen bestimmter Handelsabkommen (auch wenn der MFN-Satz zollfrei ist) oder zur Einhaltung spezifischer Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes erforderlich sein. Zum Beispiel kann im Rahmen des USMCA, obwohl der Zoll frei ist, eine Ursprungsbescheinigung von CBP angefordert werden.
- Material Safety Data Sheet (MSDS) oder Safety Data Sheet (SDS): Kann von Zoll- oder Hafenbehörden für bestimmte Massengutlieferungen von Mineralien angefordert werden, abhängig von nationalen Vorschriften, um eine sichere Handhabung und Transport zu gewährleisten.
Importeure sollten die spezifischen Zollvorschriften des Importlandes auf zusätzliche oder einzigartige Anforderungen prüfen.
Wie wirken sich gängige Handelsabkommen auf die Einfuhr von Dolomit unter HS 2518.10 aus?
Da der Meistbegünstigungszollsatz (MFN-Zollsatz) für HS 2518.10 in vielen Ländern häufig 0,00 % Wertzoll beträgt, ist die praktische Auswirkung von Präferenzhandelsabkommen auf den Zollsatz selbst oft minimal oder nicht existent, da es keinen weiteren Zoll zu senken gibt. Zum Beispiel:
- USMCA (Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada): Dolomit mit Ursprung in Mexiko oder Kanada, der in die USA (oder umgekehrt) eingeführt wird, wäre zollfrei, im Einklang mit dem MFN-Satz. Eine USMCA-Ursprungsbescheinigung wäre jedoch weiterhin erforderlich, um diese Präferenzbehandlung formell zu beantragen und die Einhaltung der Ursprungsregeln des Abkommens nachzuweisen.
- EU-Freihandelsabkommen (FTAs): Für Einfuhren in die EU aus FTA-Partnerländern (z. B. Japan, Südkorea, Kanada) wäre Dolomit unter HS 2518 10 00 ebenfalls zollfrei, im Einklang mit dem MFN-Satz der EU.
Obwohl sich der Zollsatz möglicherweise nicht ändert, können Handelsabkommen dennoch relevant sein für:
- Ursprungsregeln: Feststellung, ob das Produkt tatsächlich aus einem Partnerland stammt.
- Nicht-tarifäre Handelshemmnisse: Behandlung potenzieller nicht-tarifärer Maßnahmen oder Erleichterung von Zollverfahren.
- Statistische Meldung: Eine ordnungsgemäße Deklaration gemäß dem Abkommen kann für die Handelsstatistik weiterhin erforderlich sein.
Importeure sollten stets sicherstellen, dass ihre Waren die Ursprungsregeln jedes beanspruchten Handelsabkommens erfüllen, auch wenn der Zollsatz bereits null beträgt.