HS 251741 Granulate, Splitter und Pulver von Steinen der Positionen 2515 oder 2516, auch wärmebehandelt
Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 251741</h3> <p>Die Warentarifnummer 251741 umfasst Granulate, Split und Pulver aus Marmor, Travertin, Granit, Sandstein und anderen Monument- oder Bausteinen (aus den Positionen 2515 und 2516). Diese Produkte werden typischerweise als Zuschlagstoffe, Füllstoffe oder zu dekorativen Zwecken verwendet und können wärmebehandelt sein oder auch nicht.</p> <p>Für Importeure und Zollagenten variieren die Zollsätze erheblich. Das Vereinigte Königreich und die EU wenden einen Wertzoll von 0,00 % an. Im Gegensatz dazu erheben die Vereinigten Staaten einen Wertzoll von 30 %, obwohl bestimmte Handelsprogramme oder Abkommen einen zollfreien Import ermöglichen können. Importeure sollten die Berechtigung für Präferenzzölle überprüfen, um Kosten zu senken. Exporteure müssen eine genaue Tarifierung der Produkte sicherstellen, um Verzögerungen und Strafen zu vermeiden.</p>
Wie hoch sind die Zollsätze?
🇬🇧 United Kingdom
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2517410000 | 0.00 % | — | — |
🇪🇺 European Union (TARIC)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2517410000 | 0.00 % | — | — |
🇺🇸 United States (HTSUS)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2517410000 | Free | — | ["t"] |
Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).
Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.
Wie wird dieser HS-Code eingereiht?
Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 251741 ab?
Diese Unterposition umfasst Granulate, Split und Pulver, die aus Steinen gewonnen werden, die speziell in der Position 2515 (Marmor, Travertin, Ecaussine und andere kalkhaltige Monument- oder Bausteine mit einem scheinbaren spezifischen Gewicht von 2,5 oder mehr, sowie Alabaster) oder der Position 2516 (Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Monument- oder Bausteine, auch nur grob behauen oder lediglich durch Sägen oder auf andere Weise in Blöcke oder Platten von rechteckiger (einschließlich quadratischer) Form geschnitten) aufgeführt sind. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System der WZO für Kapitel 25 stellen klar, dass diese Materialien typischerweise durch Zerkleinern oder Mahlen der genannten Natursteine gewonnen werden und ihre Einreihung hier unabhängig davon ist, ob sie einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, vorausgesetzt, sie behalten ihren wesentlichen Charakter als Steingemisch. Dies umfasst Materialien, die als Zuschlagstoffe für Beton, im Straßenbau, als Eisenbahnschotter oder zu dekorativen Zwecken verwendet werden, wie durch offizielle USITC- und EU-TARIC-Interpretationen definiert.
Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 251741?
Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 251741 ausgeschlossen: zerkleinerte oder gemahlene Materialien aus anderen Steinen als den in den Positionen 2515 oder 2516 genannten, die an anderer Stelle einzureihen wären, zum Beispiel unter 251749, wenn es sich um andere Steine handelt. Ferner sind künstlich gefärbte Granulate, Split oder Pulver, die über eine einfache Wärmebehandlung hinausgehende weitere Verarbeitung erfahren haben, im Allgemeinen ausgeschlossen, da eine solche Verarbeitung ihren wesentlichen Charakter verändern kann, was möglicherweise zu einer Einreihung in Kapitel 68 oder andere relevante Kapitel führt, je nach Grad und Art der Verarbeitung. Ebenso sind Materialien, die agglomeriert oder in bestimmte Formen, wie Fliesen oder Blöcke, gebracht wurden, ebenfalls ausgeschlossen, da sie hergestellte Artikel und nicht rohe oder halbverarbeitete Steingemische darstellen.
Was sind häufige Einreihungsfehler für die Warentarifnummer 251741?
Ein häufiger Fehler ist die Falscheinstufung von Granulaten, Split oder Pulver, die aus Steinen gewonnen werden, die nicht speziell in den Positionen 2515 oder 2516 genannt sind, in 251741 anstelle der Restunterposition 251749. Ein weiterer häufiger Fehler ist die Einreihung von Materialien, die eine über das einfache Zerkleinern, Mahlen oder die Wärmebehandlung hinausgehende signifikante Verarbeitung erfahren haben, wie die Zugabe von Bindemitteln oder Pigmenten, in diese Unterposition. Solche Produkte fallen aufgrund der Anwendung der Allgemeinen Auslegungsregel (GRI) 2(b) oder 3(b), die den wesentlichen Charakter, der durch den Herstellungsprozess oder die Verbundnatur verliehen wird, priorisieren, oft unter Kapitel 68, „Waren aus Stein, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen“. Importeure übersehen manchmal die spezifischen Steinsorten, die für die Position erforderlich sind, was zu falschen Deklarationen führt.
Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 251741 klassifizieren?
Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter der Warentarifnummer 251741 erfordert eine sorgfältige Überprüfung der Herkunft des Steins und des Umfangs der Verarbeitung. Importeure und Zollagenten müssen zunächst bestätigen, dass die Granulate, Split oder Pulver ausschließlich aus Natursteinen stammen, die in den HS-Positionen 2515 (z.B. Marmor, Travertin) oder 2516 (z.B. Granit, Basalt) aufgeführt sind. Zweitens müssen sie feststellen, dass das Material keiner Verarbeitung unterzogen wurde, die über das Zerkleinern, Mahlen oder die Wärmebehandlung hinausgeht und seinen wesentlichen Charakter als Natursteingemisch verändern würde. Die Beschaffung eines Ursprungszeugnisses oder einer detaillierten Produktspezifikation vom Lieferanten, die die Art des Steins und die Verarbeitungsmethoden klar identifiziert, ist entscheidend. In Zweifelsfällen wird dringend empfohlen, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde (z.B. US Customs and Border Protection, nationale Zollbehörden der EU) einzuholen, um die Einhaltung zu gewährleisten und potenzielle Strafen zu vermeiden.
Welche HS-Codes sind verwandt?
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Meistbegünstigungszollsatz (MFN-Zollsatz) für die Warentarifnummer 2517.41 in den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich?
Für die Warentarifnummer 2517.41 ('Granulate, Split und Pulver, aus Steinen der Position 2515 oder 2516, auch wärmebehandelt'):
- Vereinigte Staaten (USITC HTSUS): Der MFN-Zollsatz (Normal Trade Relations - NTR) beträgt Zollfrei (0,00 %). Dies gilt für Importe aus den meisten Ländern weltweit, gemäß dem Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten.
- Europäische Union (EU TARIC): Der MFN-Zollsatz beträgt 0,00 % Wertzoll. Dies gilt für Importe aus den meisten Drittländern, gemäß dem Integrierten Tarif der Europäischen Union.
- Vereinigtes Königreich (UK Trade Tariff): Der MFN-Zollsatz beträgt 0,00 % Wertzoll. Dies gilt für Importe aus den meisten Drittländern, gemäß dem UK Global Tariff (UKGT).
Importierende sollten die aktuellen Sätze immer direkt bei den jeweiligen Zollbehörden oder in offiziellen Zolltarifveröffentlichungen überprüfen, da sich die Sätze ändern können.
Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien für Produkte unter der Warentarifnummer 2517.41, insbesondere hinsichtlich der Anforderung 'Steine der Position 2515 oder 2516'?
Die Warentarifnummer 2517.41 umfasst speziell 'Granulate, Split und Pulver, aus Steinen der Position 2515 oder 2516, auch wärmebehandelt'. Die kritischen Einreihungskriterien drehen sich um zwei Hauptaspekte:
- Herkunft des Steins: Das Material muss aus Steinen stammen, die unter die Position 2515 (z. B. Marmor, Travertin, Ecaussine, Alabaster) oder die Position 2516 (z. B. Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein, andere Monumental- oder Bausteine) fallen. Wenn die Granulate, Split oder Pulver aus anderen Steinarten (z. B. Kiesel, Kies der Position 2517.10 oder andere mineralische Substanzen) stammen, wären sie von 2517.41 ausgeschlossen.
- Form des Materials: Das Produkt muss in Form von 'Granulaten, Split und Pulver' vorliegen. Dies impliziert einen zerkleinerten oder gemahlenen Zustand, der typischerweise aus der Verarbeitung größerer Blöcke oder Stücke der genannten Steine resultiert. Die Klausel 'auch wärmebehandelt' besagt, dass eine thermische Behandlung die Einreihung nicht ändert, solange das Material seinen wesentlichen Charakter als Steingranulat, Split oder Pulver behält.
Importierende sollten bereit sein, Dokumente (z. B. Sicherheitsdatenblätter, technische Spezifikationen oder Ursprungszeugnisse) vorzulegen, die die Art des Steins und seine verarbeitete Form eindeutig identifizieren, um die Einreihung zu unterstützen.
Gibt es gängige Präferenzzollsätze oder Handelsabkommen, die die Einfuhr von HS 2517.41 in die USA, die EU oder das Vereinigte Königreich erheblich beeinflussen?
Da die MFN-Zollsätze für die Warentarifnummer 2517.41 in den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich bereits Zollfrei (0,00 %) sind, ist der Einfluss von Präferenzhandelsabkommen auf die Zollsätze für diese spezifische Warentarifnummer im Allgemeinen minimal oder nicht existent. Wenn der MFN-Zollsatz 0,00 % beträgt, gibt es keinen Einfuhrzoll, der durch ein Präferenzabkommen weiter reduziert werden könnte.
Handelsabkommen können jedoch für andere Aspekte relevant sein, wie zum Beispiel:
- Ursprungsregeln: Auch bei einem Zollsatz von 0,00 % müssen Waren, die im Rahmen eines Freihandelsabkommens (FHA) eingeführt werden, möglicherweise spezifische Ursprungsregeln erfüllen, um als 'Ursprungswaren' eines Partnerlandes zu gelten. Dies ist entscheidend für statistische Zwecke, die Einhaltung anderer handelspolitischer Maßnahmen oder falls sich der MFN-Zollsatz in Zukunft ändern sollte.
- Nichttarifäre Handelshemmnisse: FHAs befassen sich oft mit nichttarifären Handelshemmnissen, Zollverfahren und Handelserleichterungen, die Importierenden von HS 2517.41 immer noch zugutekommen können, indem sie Prozesse rationalisieren, auch wenn Zölle kein Faktor sind.
Beispiele für solche Abkommen sind das USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) für die USA, verschiedene EU-FHAs (z. B. mit Japan, Südkorea) und UK-FHAs (z. B. mit Australien, Japan). Importierende sollten das spezifische Abkommen und ihren Zollagenten für alle nicht zollbezogenen Vorteile oder Anforderungen konsultieren.
Welche Dokumente werden von den Zollbehörden typischerweise für die Einfuhr von Waren unter der Warentarifnummer 2517.41 verlangt?
Obwohl die Warentarifnummer 2517.41 im Allgemeinen einen Zollsatz von 0,00 % aufweist, sind für die Zollabfertigung weiterhin Standard-Importdokumente erforderlich. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören typischerweise:
- Handelsrechnung: Detaillierte Angaben zu Verkäufer, Käufer, Warenbeschreibung, Menge, Einzelpreis, Gesamtwert, Währung und Verkaufsbedingungen (Incoterms).
- Packliste: Angaben zum Inhalt jedes Pakets, Gewicht und Abmessungen.
- Konnossement (für Seefracht) oder Luftfrachtbrief (für Luftfracht): Der Vertrag zwischen dem Eigentümer der Waren und dem Spediteur.
- Ursprungszeugnis (falls zutreffend): Obwohl aufgrund des MFN-Zollsatzes von 0,00 % nicht unbedingt zur Zollermäßigung erforderlich, kann es für statistische Zwecke, zur Bestätigung der Einhaltung nichtpräferenzieller Ursprungsregeln oder aus anderen handelspolitischen Gründen (z. B. Antidumpinguntersuchungen, obwohl unwahrscheinlich für diese Ware) angefordert werden.
- Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder Technische Spezifikationen: Diese Dokumente können entscheidend sein, um die genaue Art des Steins (aus Position 2515 oder 2516) und seine Form (Granulate, Split, Pulver) zu überprüfen, was sich direkt auf die Einreihung auswirkt.
- Einfuhrlizenz/-genehmigung (falls zutreffend): Obwohl für grundlegende Steinsplitte im Allgemeinen nicht erforderlich, sollten Importierende immer prüfen, ob spezifische nationale oder regionale Einfuhrbeschränkungen oder Lizenzanforderungen für bestimmte Mineralien oder Materialien gelten könnten.
Importierende sollten eng mit ihrem Zollagenten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt und rechtzeitig vorbereitet und eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.