HS 251511 Marmor und Travertin
Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 251511</h3> <p>Die Warentarifnummer 251511 umfasst Marmor und Travertin, insbesondere in roher oder grob zugerichteter Form, nicht in Blöcke oder Platten geschnitten. Dies beinhaltet Naturstein, der aus Steinbrüchen gewonnen wird und seine unregelmäßige, unbearbeitete Form behält. Für Importeure und Exporteure ist das Verständnis der Zollbehandlung entscheidend. Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union wenden einen Wertzoll von 0,00 % auf diese Produkte an, wodurch sie zollfrei eingeführt werden können. Im Gegensatz dazu erheben die Vereinigten Staaten einen spezifischen Zollsatz von 22,95 $ pro Kubikmeter, obwohl einige Importe im Rahmen verschiedener Handelsprogramme oder -abkommen den Status „Zollfrei“ erhalten können. Importeure sollten die Berechtigung für solche Programme mit ihrem Zollagenten überprüfen. Dieses Rohmaterial ist typischerweise für die Weiterverarbeitung zu fertigen architektonischen oder dekorativen Produkten bestimmt.</p>
Wie hoch sind die Zollsätze?
🇬🇧 United Kingdom
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2515110000 | 0.00 % | — | — |
🇪🇺 European Union (TARIC)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2515110000 | 0.00 % | — | — |
🇺🇸 United States (HTSUS)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2515110000 | Free | — | ["m<sup>3</sup>","t"] |
Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).
Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.
Wie entwickeln sich die Handelsmengen?
Wie wird dieser HS-Code eingereiht?
Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 251511 ab?
Diese Unterposition umfasst Marmor und Travertin, roh oder grob zugerichtet, insbesondere Blöcke oder Platten von rechteckiger (einschließlich quadratischer) Form. Gemäß den Erläuterungen zum Harmonisierten System (HSEN) zu Position 2515 ist Marmor definiert als ein kompaktes metamorphes Gestein, das im Wesentlichen aus rekristallisiertem Kalzit oder Dolomit besteht und polierfähig ist. Travertin ist eine Kalksteinart, die durch die Ausfällung von Karbonatmineralien aus Lösungen in Grund- und Oberflächengewässern, oft in der Nähe von heißen Quellen, gebildet wird. Diese Einreihung gilt für das rohe, unbearbeitete Material, wie im Harmonisierten Zolltarif (HTS) der USITC und im EU-TARIC-System für die Unterposition 2515 11 00 detailliert beschrieben.
Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 251511?
Folgende Produkte sind von der Warentarifnummer 251511 ausgeschlossen: Marmor und Travertin, die über das grobe Zuschneiden oder die grobe Formgebung hinaus weiterbearbeitet wurden. Zum Beispiel würde Marmor oder Travertin, der zu Fliesen, Platten oder anderen Fertigartikeln geschnitten wurde, selbst wenn rechteckig, unter die Warentarifnummer 2515.12 (lediglich durch Sägen oder auf andere Weise in Blöcke oder Platten von rechteckiger (einschließlich quadratischer) Form geschnitten) oder die Warentarifnummer 6802 (bearbeitete Monumental- oder Bausteine) eingereiht. Darüber hinaus würde zerkleinerter Marmor oder Travertin, der als Zuschlagstoff oder Füllmaterial verwendet wird, unter die Warentarifnummer 2517 fallen, ebenso wie Granulate, Splitter und Pulver aus Marmor oder Travertin, die sich von den hier erfassten Rohblöcken unterscheiden.
Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 251511?
Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung von Marmor oder Travertin, der mehr als nur "roh oder grob zugerichtet" wurde, unter die Warentarifnummer 251511. Importeure verwechseln oft lediglich gesägte Blöcke oder Platten, die in die Warentarifnummer 251512 gehören, mit dem wirklich rohen Material der Warentarifnummer 251511. Diese Unterscheidung ist entscheidend und beruht auf der Allgemeinen Auslegungsregel (GRI) 1, die die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und den dazugehörigen Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen vorschreibt. Ein weiterer Fehler ist die Einreihung von poliertem oder anderweitig oberflächenbehandeltem Marmor oder Travertin hier; solche Produkte gelten als "bearbeitet" und fallen aufgrund der zusätzlichen Verarbeitung, die ihren grundlegenden Charakter verändert, typischerweise unter Kapitel 68, insbesondere die Warentarifnummer 6802.
Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 251511 einreihen?
Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter der Warentarifnummer 251511 erfordert eine gründliche Prüfung des Verarbeitungszustands des Produkts. Importeure und Zollagenten müssen überprüfen, ob der Marmor oder Travertin tatsächlich in einem rohen oder grob zugerichteten Zustand ist, typischerweise große, unregelmäßige Blöcke oder Platten, wie sie aus dem Steinbruch gewonnen werden, mit minimaler Formgebung. Die Überprüfung der WCO HS Erläuterungen zu Position 2515 ist unerlässlich, um die genauen Definitionen von "roh" und "grob zugerichtet" zu verstehen. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, offizielle nationale Zolltarife, wie den USITC HTS oder den EU TARIC, für spezifische Entscheidungen oder Auslegungshinweise zum Grad der Bearbeitung zu konsultieren, um eine genaue und konforme Einreihung sicherzustellen.
Welche HS-Codes sind verwandt?
Nicht der richtige Code? Durchsuchen Sie alle HS-Codes, um die passende Zolltarifnummer zu finden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für die Einfuhr von Warentarifnummer 2515.11 (Marmor und Travertin, roh oder nur grob zugerichtet) in Schlüsselmärkten?
Die MFN-Zollsätze für HS 2515.11 variieren je nach Einfuhrland. Zum Beispiel ist unter dem Harmonized Tariff Schedule der Vereinigten Staaten (HTSUS) der MFN-Zollsatz (General) für 2515.11.00 zollfrei. Im TARIC der Europäischen Union beträgt der MFN-Zollsatz für 2515.11.00.00 0,00 % Wertzoll. Für den Global Tariff des Vereinigten Königreichs (UKGT) beträgt der MFN-Zollsatz für 2515.11.00.00 ebenfalls 0,0 % Wertzoll. Importeure sollten die aktuellen Sätze immer mit dem offiziellen Zolltarif des Bestimmungslandes (z. B. USITC, EU TARIC, UK Trade Tariff) überprüfen.
Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien für Marmor und Travertin unter HS 2515.11, insbesondere 'roh oder nur grob zugerichtet'?
HS 2515.11 umfasst Marmor und Travertin, die sich in ihrem 'rohen oder nur grob zugerichteten' Zustand befinden. Dies bedeutet, dass der Stein aus dem Steinbruch gewonnen wurde, aber über die anfängliche Formgebung hinaus, die den Transport oder die weitere Bearbeitung erleichtern soll, keine wesentliche Verarbeitung erfahren hat. Es bezieht sich typischerweise auf Blöcke oder Platten, die noch nicht poliert, auf präzise Abmessungen zugeschnitten oder anderweitig für den direkten Gebrauch fertiggestellt wurden. Die Erläuterungen der WZO zu Kapitel 25 stellen klar, dass 'roh oder nur grob zugerichtet' sich auf Stein bezieht, wie er aus dem Steinbruch kommt, oder lediglich gebrochen, grob gequadert oder durch Keilen usw. gequadert, um überflüssiges Material zu entfernen. Wenn der Marmor oder Travertin in Platten, Fliesen oder andere fertige Artikel geschnitten wurde, würde er im Allgemeinen unter eine spezifischere Unterposition fallen, wie 2515.12 (lediglich durch Sägen oder auf andere Weise in Blöcke oder Platten von rechteckiger (einschließlich quadratischer) Form geschnitten) oder Kapitel 68 (Waren aus Stein).
Gibt es präferenzielle Zollsätze für HS 2515.11 im Rahmen gängiger Handelsabkommen?
Ja, präferenzielle Zollsätze sind für HS 2515.11 oft verfügbar, abhängig vom Ursprungsland und den anwendbaren Handelsabkommen. Zum Beispiel würden unter dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) Marmor und Travertin mit Ursprung in Mexiko oder Kanada in der Regel zollfrei in die USA eingeführt. Ähnlich hat die EU verschiedene Freihandelsabkommen (FHA) und Präferenzregelungen (z. B. APS), die einen 0,00 % Wertzoll für berechtigte Importe aus Partnerländern gewähren könnten. Importeure sollten die spezifischen Ursprungsregeln des jeweiligen Handelsabkommens konsultieren und sicherstellen, dass sie die erforderlichen Dokumente, wie ein Ursprungszeugnis, besitzen, um die Präferenzbehandlung in Anspruch zu nehmen. Da der MFN-Zollsatz in vielen wichtigen Märkten bereits zollfrei oder 0,00 % beträgt, könnte die Auswirkung von Präferenzabkommen für diese spezifische Rohform weniger auf die Zollreduzierung abzielen als vielmehr auf die Sicherstellung des fortgesetzten zollfreien Zugangs oder die Erfüllung spezifischer handelspolitischer Ziele.
Welche Dokumente sind typischerweise für die Einfuhr von Marmor und Travertin, klassifiziert unter HS 2515.11, erforderlich?
Für HS 2515.11 sind in der Regel Standard-Importdokumente erforderlich. Dazu gehören typischerweise: eine Handelsrechnung mit Details zu den Waren, dem Wert und den beteiligten Parteien; eine Packliste, die den Inhalt jedes Pakets spezifiziert; ein Seefrachtbrief oder Luftfrachtbrief als Nachweis der Beförderung; und ein Zollanmeldeformular, das spezifisch für das Einfuhrland ist. Wenn präferenzielle Zollsätze im Rahmen eines Freihandelsabkommens (FHA) beansprucht werden, ist ein Ursprungszeugnis (z. B. USMCA-Zertifikat, EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung) oder eine Ursprungserklärung obligatorisch. Obwohl Marmor und Travertin im Allgemeinen keinen umfangreichen nichttarifären Handelshemmnissen unterliegen, sollten Importeure überprüfen, ob spezifische Umwelt-, Geologie- oder Strahlenschutz-Zertifizierungen vom Bestimmungsland verlangt werden, insbesondere für bestimmte Ursprünge oder Verwendungszwecke, obwohl dies für Rohformen weniger üblich ist.