HS 251010 Ungemahlen
Zusammenfassung: <h3>Warentarifnummer 251010</h3> <p>Die Warentarifnummer 251010 umfasst natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und phosphathaltige Kreide, insbesondere in ihrer ungemahlenen Form. Dies beinhaltet rohe, unverarbeitete Mineralphosphate, wie sie aus der Erde gewonnen werden, vor jeglichem Mahlen oder Pulverisieren. Diese Rohstoffe werden hauptsächlich bei der Herstellung von Düngemitteln, Phosphorsäure und bestimmten Tierfutterzusätzen verwendet. In den wichtigsten Rechtsräumen, einschließlich des Vereinigten Königreichs, der EU und der USA, unterliegen Importe von Produkten, die unter 251010 eingereiht sind, im Allgemeinen einem Wertzoll von 0,00 % oder sind „zollfrei“. Importeure und Zollagenten sollten den ungemahlenen Zustand des Materials überprüfen, da jede weitere Verarbeitung über das einfache Zerkleinern oder Sieben hinaus zu einer Einreihung unter andere Unterpositionen (z. B. 251020 für gemahlenes Material) führen könnte, was möglicherweise die Zollsätze oder regulatorischen Anforderungen beeinflusst.</p>
Wie hoch sind die Zollsätze?
🇬🇧 United Kingdom
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2510100000 | 0.00 % | — | — |
🇪🇺 European Union (TARIC)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2510100000 | 0.00 % | — | — |
🇺🇸 United States (HTSUS)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 2510100000 | Free | — | ["t"] |
Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).
Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.
Wie entwickeln sich die Handelsmengen?
Wie wird dieser HS-Code eingereiht?
Welche Produkte deckt die Warentarifnummer 251010 ab?
Diese Unterposition umfasst natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminium-Calciumphosphate und phosphathaltige Kreide, insbesondere in ungemahlenem Zustand. Dies schließt rohes, unbehandeltes Phosphatgestein ein, wie es aus der Erde gewonnen wird, vor jeglichen Zerkleinerungs-, Mahl- oder Pulverisierungsprozessen, die seine Partikelgröße erheblich verändern würden. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System der WZO für die Position 2510 stellen klar, dass diese Position natürliche Phosphate umfasst, ob gebrannt oder weiter aufbereitet (z. B. durch Entfernung von Verunreinigungen), sofern sie ungemahlen bleiben. Der Harmonisierte Zolltarif (HTS) der USITC und der EU-TARIC definieren „ungemahlen“ ähnlich als Material, das keinem Mahlprozess unterzogen wurde, um es zu einem feinen Pulver zu reduzieren, und typischerweise eine größere, unregelmäßige Partikelgröße beibehält, die für die weitere Verarbeitung geeignet ist.
Was fällt nicht unter die Warentarifnummer 251010?
Die folgenden Produkte sind von der Warentarifnummer 251010 ausgeschlossen: gemahlene natürliche Calciumphosphate, gemahlene natürliche Aluminium-Calciumphosphate und gemahlene phosphathaltige Kreide, die unter die Warentarifnummer 251020 eingereiht werden. Produkte, die einem Prozess unterzogen wurden, um ihre Partikelgröße zu einem Pulver oder einer feinen Granulatform zu reduzieren, selbst wenn nur teilweise, fallen unter die Unterposition „gemahlen“. Darüber hinaus sind chemisch reine Calciumphosphate, wie synthetisch hergestelltes Dicalciumphosphat oder Tricalciumphosphat, vollständig von der Position 2510 ausgeschlossen und werden in Kapitel 28 als chemische Erzeugnisse eingereiht. Phosphatdünger, ob einfach oder komplex, sind ebenfalls von dieser Position ausgeschlossen und werden in Kapitel 31 eingereiht, selbst wenn sie aus natürlichen Phosphaten gewonnen werden, da sie hergestellte Produkte für die landwirtschaftliche Nutzung darstellen.
Was sind häufige Einreihungsfehler bei der Warentarifnummer 251010?
Ein häufiger Fehler ist die Fehlinterpretation von „ungemahlen“, um Material einzuschließen, das leicht zerkleinert oder gesiebt, aber nicht vollständig pulverisiert wurde. Importeure reihen manchmal Material, das einer anfänglichen Zerkleinerung unterzogen wurde, um den Transport oder die Handhabung zu erleichtern, als „ungemahlen“ ein, obwohl es, wenn die Absicht und das Ergebnis des Prozesses eine signifikante Reduzierung der Partikelgröße zu einer feineren Konsistenz ist, für Zollzwecke als „gemahlen“ angesehen werden kann. Ein weiterer Fehler ist das Versäumnis, zwischen natürlichen Phosphaten und chemisch hergestellten Phosphatverbindungen zu unterscheiden, indem synthetische Phosphate fälschlicherweise unter dieser Position eingereiht werden. Die Einhaltung der Allgemeinen Auslegungsregel (AAR) 1, die besagt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln zu bestimmen ist, ist entscheidend, um diese Fehler zu vermeiden.
Wie sollten Importeure Produkte unter der Warentarifnummer 251010 einreihen?
Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter der Warentarifnummer 251010 beinhaltet eine gründliche Untersuchung des physikalischen Zustands und der Verarbeitungsgeschichte des Produkts. Importeure und Zollagenten sollten detaillierte Spezifikationen vom Lieferanten einholen, einschließlich einer Partikelgrößenverteilungsanalyse, um zu bestätigen, dass das Material keiner Mahlung oder Pulverisierung unterzogen wurde. Es ist unerlässlich zu überprüfen, ob es sich bei dem Produkt tatsächlich um ein natürliches Calciumphosphat, ein natürliches Aluminium-Calciumphosphat oder eine phosphathaltige Kreide und nicht um eine synthetische chemische Verbindung handelt. Die Überprüfung der WZO-Erläuterungen zur Position 2510 und die Konsultation offizieller Zolltarifrichtlinien der USITC (für die Vereinigten Staaten), des EU-TARIC (für die Europäische Union) oder des UK Trade Tariff (für das Vereinigte Königreich) liefern definitive Kriterien für den Status „ungemahlen“ und gewährleisten eine genaue Einreihung.
Welche HS-Codes sind verwandt?
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Häufige Fragen
<h3>Wie hoch ist der Einfuhrzollsatz für die Warentarifnummer 2510.10 ('Ungemahlen') in wichtigen Märkten?</h3>
Für die Warentarifnummer 2510.10, die ungemahlene natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und phosphathaltige Kreide umfasst, sind die Meistbegünstigungszollsätze (MFN-Zollsätze) in den wichtigsten Volkswirtschaften im Allgemeinen sehr niedrig oder zollfrei. Zum Beispiel wenden die Vereinigten Staaten (gemäß dem Harmonized Tariff Schedule of the United States, HTSUS) einen 'zollfreien' Zollsatz an. Ähnlich wenden die Europäische Union (EU TARIC) und das Vereinigte Königreich (UK Global Tariff) ebenfalls einen Wertzoll von 0,00 % an. Importeure sollten die aktuellen Sätze stets über die offiziellen Datenbanken USITC HTSUS, EU TARIC oder UK Trade Tariff überprüfen.
<h3>Was sind die wichtigsten Einreihungskriterien für 'ungemahlen' unter HS 2510.10, und was unterscheidet es von anderen Unterpositionen?</h3>
Die Warentarifnummer 2510.10 umfasst speziell natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und phosphathaltige Kreide, die 'ungemahlen' sind. Das primäre Einreihungskriterium ist der physikalische Zustand des Materials: Es darf keinem Mahlprozess unterzogen worden sein. Dies unterscheidet es von der Warentarifnummer 2510.20, die die 'gemahlene' Form dieser Materialien abdeckt. 'Ungemahlen' bezieht sich typischerweise auf das Material, wie es abgebaut oder nach dem ersten Zerkleinern vor der Pulverisierung zu einem feinen Pulver vorliegt. Die Erläuterungen der Weltzollorganisation (WZO) zu Kapitel 25 geben weitere Hinweise zum akzeptablen Verarbeitungsgrad für 'ungemahlene' Materialien.
<h3>Gibt es spezifische Dokumentationsanforderungen oder Zertifizierungen, die typischerweise für den Import von ungemahlenen Naturphosphaten unter HS 2510.10 erforderlich sind?</h3>
Während HS 2510.10 im Allgemeinen nur minimale Einfuhrzölle unterliegt, sind stets Standard-Importdokumente erforderlich, einschließlich einer Handelsrechnung, Packliste und eines Frachtbriefs (Bill of Lading oder Air Waybill). Je nach Ursprungs- und Bestimmungsland können zusätzliche Zertifizierungen notwendig sein, insbesondere wenn das Material für die landwirtschaftliche Nutzung (z. B. als Dünger) bestimmt ist. Dies könnte Pflanzengesundheitszeugnisse oder Erklärungen bezüglich des Ursprungs und der Zusammensetzung des Materials umfassen, um Umwelt- oder Agrarvorschriften einzuhalten. Importeure sollten ihre nationale Zollbehörde und die zuständigen Agrar- oder Umweltbehörden für spezifische Anforderungen konsultieren.
<h3>Wie wirken sich gängige Handelsabkommen auf die Zollsätze für HS 2510.10 aus?</h3>
Angesichts der Tatsache, dass die Meistbegünstigungszollsätze (MFN-Zollsätze) für HS 2510.10 in vielen wichtigen Märkten (wie den USA, der EU und dem Vereinigten Königreich) bereits 0,00 % oder 'zollfrei' betragen, ist der Einfluss präferenzieller Handelsabkommen auf den Zollsatz selbst für diesen spezifischen Code oft vernachlässigbar. Zum Beispiel würde unter Abkommen wie dem USMCA (United States-Mexico-Canada Agreement) oder verschiedenen EU-Freihandelsabkommen der Zollsatz für qualifizierende Waren unter HS 2510.10 ebenfalls 0,00 % betragen. Diese Abkommen können jedoch für andere Aspekte relevant sein, wie z. B. Ursprungsregeln, die bestätigen, dass die Waren für eine präferenzielle Behandlung qualifiziert sind, oder zur Vereinfachung von Zollverfahren. Importeure sollten sicherstellen, dass sie die Ursprungsregeln erfüllen, um potenzielle Vorteile in Anspruch nehmen zu können, auch wenn der Zollsatz bereits zollfrei ist.