HS 130120 Gummi arabicum
Zusammenfassung: Gummi Arabicum, importiert unter der Warentarifnummer 130120, gelangt in das Vereinigte Königreich zu 0,00 %, in die EU zu 0,00 % und in die USA zu zollfrei (Wertzoll) oder 1,1 Cent/kg. Diese HS-Code-Einreihung umfasst natürliche Gummiarten, insbesondere Gummi Arabicum, ein wasserlösliches Gummi, das aus Akazienbäumen gewonnen wird. Es wird üblicherweise als Emulgator, Stabilisator und Verdickungsmittel in Lebensmitteln sowie in Pharmazeutika und Kosmetika verwendet. Importierende sollten die spezifische US-Zollberechnung basierend auf dem Gewicht für bestimmte Sendungen beachten. CustomTariffs aggregiert diese Informationen, um Fachleute im Handel zu unterstützen.
Wie hoch sind die Zollsätze?
🇬🇧 United Kingdom
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 1301200000 | 0.00 % | — | — |
🇪🇺 European Union (TARIC)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 1301200000 | 0.00 % | — | — |
🇺🇸 United States (HTSUS)
| Code | MFN | Präferenz | Einheit |
|---|---|---|---|
| 1301200000 | Free | — | ["kg"] |
Zollsätze gemäß USITC (US International Trade Commission) Harmonized Tariff Schedule (HTS) (abgerufen am 22.2.2026), EU TARIC – DG TAXUD (Generaldirektion Steuern und Zollunion) (abgerufen am 22.2.2026) und UK Trade Tariff – HMRC (His Majesty's Revenue and Customs) (abgerufen am 22.2.2026).
Daten zusammengestellt und aufbereitet von HSRates.
Wie entwickeln sich die Handelsmengen?
Wie wird dieser HS-Code eingereiht?
Welche Produkte fallen unter Warentarifnummer 130120?
Diese Unterposition umfasst Gummi Arabicum, auch bekannt als Akaziengummi. Gemäß den Erläuternden Bemerkungen zum Harmonisierten System der Weltzollorganisation (WZO) umfasst dies Exsudate verschiedener Arten der Gattung *Acacia*, typischerweise in Form von Tränen oder unregelmäßigen Klumpen. Der Harmonized Tariff Schedule (HTS) der United States International Trade Commission (USITC) und die TARIC-Datenbank der Europäischen Union bestätigen, dass diese Einreihung für natürliches Gummi Arabicum in seinen rohen oder verarbeiteten Formen, wie z. B. pulverisiert oder granuliert, gilt, vorausgesetzt, es behält seine wesentlichen Eigenschaften als Gummi Arabicum bei und wird nicht weiter zu einem Fertigprodukt eines anderen Kapitels verarbeitet.
Was fällt nicht unter Warentarifnummer 130120?
Die folgenden Produkte sind von Warentarifnummer 130120 ausgeschlossen: modifizierte oder chemisch stark veränderte Gummiarten, die über einfache Verarbeitungsschritte wie Trocknen oder Mahlen hinausgehen und dadurch unter andere Positionen einzureihen wären. Beispielsweise werden chemisch modifizierte Stärken oder Dextrine, die häufig als Verdickungsmittel verwendet werden, typischerweise unter Kapitel 35 eingereiht. Darüber hinaus werden fertige Lebensmittelzubereitungen oder pharmazeutische Produkte, die Gummi Arabicum als Zutat enthalten, entsprechend ihrer Hauptfunktion oder Beschaffenheit und nicht unter dieser Position für Rohmaterialien eingereiht.
Was sind häufige Einreihungsfehler bei Warentarifnummer 130120?
Ein häufiger Fehler ist die falsche Einreihung von verarbeitetem Gummi Arabicum, das mit anderen Substanzen vermischt oder chemisch erheblich verändert wurde. Gemäß der Allgemeinen Regel zur Auslegung (GRI) 1 wird die Einreihung durch die Begriffe der Position und etwaige einschlägige Anmerkungen zu Abschnitten oder Kapiteln bestimmt. Wenn Gummi Arabicum mit anderen Zutaten gemischt wird, um ein bestimmtes funktionelles Produkt, wie z. B. eine Süßwarenbeschichtung oder einen pharmazeutischen Hilfsstoff, herzustellen, sollte es unter der Position für dieses Fertigprodukt und nicht als rohes Gummi Arabicum eingereiht werden.
Wie sollten Importierende Produkte unter Warentarifnummer 130120 einreihen?
Das korrekte Verfahren zur Einreihung von Produkten unter Warentarifnummer 130120 beinhaltet eine gründliche Prüfung der Zusammensetzung und Form des Produkts. Importierende und Zollagenten müssen überprüfen, ob es sich bei dem Produkt tatsächlich um natürliches Gummi Arabicum handelt, das aus *Acacia*-Arten gewonnen wird und keiner wesentlichen chemischen Modifikation oder Mischung unterzogen wurde. Die Konsultation der WZO-HS-Nomenklatur, relevanter nationaler Zolltarifverzeichnisse wie dem USITC HTS oder dem EU TARIC sowie die Einholung einer detaillierten Produktbeschreibung vom Lieferanten sind entscheidende Schritte, um eine genaue Einreihung zu gewährleisten.
Wie wird der Zoll für Produkte unter Warentarifnummer 130120 berechnet?
Eine Sendung von 100 Kilogramm verarbeitetem Gummi Arabicum mit einem Zollwert von 500 US-Dollar würde einen US-Zoll von 35,00 US-Dollar auslösen. Dies wird unter Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes (MFN) von 7,0 % Wertzoll auf den deklarierten Zollwert berechnet (500 US-Dollar × 0,07 = 35,00 US-Dollar). Diese Berechnung erfolgt gemäß den im Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) der USITC veröffentlichten Zollsätzen.
Welche Handelsabkommen reduzieren die Zölle für Warentarifnummer 130120?
Mehrere Freihandelsabkommen können den anwendbaren Zollsatz für Warentarifnummer 130120 reduzieren. Beispielsweise kann unter dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) stammendes Gummi Arabicum aus Kanada oder Mexiko für zollfreie Einfuhr in Frage kommen. Ebenso ermöglicht das Allgemeine Präferenzsystem (APS) die reduzierte oder zollfreie Einfuhr für berechtigte Produkte aus designierten Entwicklungsländern wie dem Sudan, einem bedeutenden Exporteur. Um diese Präferenzen in Anspruch zu nehmen, ist in der Regel ein gültiges USMCA-Ursprungszeugnis oder ein APS-Formular A erforderlich, abhängig vom Ursprungsland und dem anwendbaren Abkommen.
```Welche HS-Codes sind verwandt?
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Häufige Fragen
Wie hoch sind die typischen Einfuhrzollsätze für Gummi arabicum (HS 130120) in die Vereinigten Staaten, die Europäische Union und das Vereinigte Königreich?
Für Importe in die Vereinigten Staaten beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für Gummi arabicum (HS 130120) 0,00 %. In der Europäischen Union beträgt der autonome Zollsatz im Rahmen des TARIC-Systems ebenfalls 0,00 %. Für das Vereinigte Königreich weist der UK Global Tariff für diese Einreihung einen Zollsatz von 'Free' (frei) aus. Es ist entscheidend, diese Sätze anhand der aktuellsten offiziellen Zolltarifverzeichnisse zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie stets den USITC Tariff Schedule, die EU TARIC-Datenbank oder den UK Trade Tariff für die verbindlichen Sätze, die zum Zeitpunkt der Einfuhr gelten.
Wie wird Gummi arabicum (HS 130120) eingereiht und welche Kriterien sind für eine korrekte Tarifierung entscheidend?
Gummi arabicum, auch bekannt als Akaziengummi, wird unter der Warentarifnummer 130120 als 'Gummi, natürliche Harze, Gummiharze und Balsame (einschließlich Tragant, Gummi arabicum, Myrrhe und Asafoetida, natürlich, und Zubereitungen davon)' eingereiht. Das primäre Klassifizierungskriterium ist, dass das Produkt ein natürliches Gummi oder Harz pflanzlichen Ursprungs sein muss, insbesondere die Exsudate von Akazienbäumen. Das Produkt sollte sich in seinem natürlichen Zustand oder in primären Formen wie Klumpen, Pulver oder Granulat befinden, ohne wesentliche chemische Modifikationen über grundlegende Verarbeitungsschritte wie Reinigung oder Mahlen hinaus. Verunreinigungen sollten minimal sein. Eine Fehlklassifizierung kann auftreten, wenn es sich bei dem Produkt um einen synthetischen Ersatz handelt oder wenn es eine wesentliche chemische Veränderung erfahren hat, was es in ein anderes Kapitel des Harmonisierten Systems einordnen würde.
Gibt es spezifische Dokumentationsanforderungen für den Import von Gummi arabicum (HS 130120) in die USA, die EU oder das Vereinigte Königreich?
Obwohl spezifische Dokumentationsanforderungen je nach Einfuhrland und Art der Sendung variieren können, umfassen die Standardanforderungen für den Import von Gummi arabicum (HS 130120) in der Regel eine Handelsrechnung, eine Packliste und einen Frachtbrief oder Luftfrachtbrief. Für die Zollabfertigung ist eine Ursprungserklärung unerlässlich. Abhängig von den Vorschriften des Einfuhrlandes und dem Standort des Exporteurs kann eine Ursprungszeugnis erforderlich sein, um Präferenzzollsätze im Rahmen von Handelsabkommen in Anspruch zu nehmen. Importeure sollten auch bereit sein, Produktspezifikationen oder ein technisches Datenblatt zur Untermauerung der HS-Einreihung vorzulegen, falls dies von den Zollbehörden verlangt wird. Überprüfen Sie stets die spezifischen Einfuhrbestimmungen der Zollbehörde des Ziellandes.
Wie wird der Zoll für Gummi arabicum (HS 130120) berechnet, wenn beispielsweise in Kanada ein spezifischer Zollsatz wie 1,1 ¢/kg angewendet wird?
In Ländern wie Kanada, wo ein spezifischer Zollsatz angewendet werden kann, wird der Zoll auf Basis des Nettogewichts der importierten Waren berechnet. Wenn Kanada beispielsweise einen Satz von 1,1 ¢/kg (kanadische Cents pro Kilogramm) auf Gummi arabicum (HS 130120) anwenden würde und ein Importeur 10.000 Kilogramm Gummi arabicum einführen würde, wäre die Berechnung: 10.000 kg × 1,1 ¢/kg = 11.000 ¢. Dieser Betrag würde dann in kanadische Dollar umgerechnet. 11.000 ¢ entsprechen 110,00 $ CAD. Dieser spezifische Zollsatz wird unabhängig vom Wert der Waren angewendet, im Gegensatz zu Wertzöllen (ad valorem), die auf einem Prozentsatz des Wertes basieren. Es ist unerlässlich, den genauen Satz und die Währung von offiziellen kanadischen Zollquellen (z. B. Canada Border Services Agency) zu bestätigen.
Bieten Handelsabkommen wie die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone (AfCFTA) oder andere bilaterale Abkommen präferenzielle Zollsätze für Gummi arabicum (HS 130120) aus bestimmten Ländern an?
Ja, Handelsabkommen können die Zollsätze für Gummi arabicum (HS 130120) erheblich beeinflussen. Wenn Gummi arabicum beispielsweise aus einem Land stammt, das Teil der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) ist, und das Einfuhrland ebenfalls Unterzeichner ist, können präferenzielle Zollsätze (potenziell 0 %) anwendbar sein, vorausgesetzt, die Waren erfüllen die in dem Abkommen festgelegten Ursprungsregeln. Ebenso könnten bilaterale Handelsabkommen zwischen Ländern (z. B. ein Freihandelsabkommen zwischen einer afrikanischen Produzentennation und der EU oder den USA) reduzierte oder abgeschaffte Zölle anbieten. Um von diesen Präferenzen zu profitieren, müssen Importeure ein gültiges Ursprungszeugnis erhalten und sicherstellen, dass das Gummi arabicum die spezifischen Kriterien der Ursprungsregeln erfüllt, die in dem jeweiligen Handelsabkommen dargelegt sind. Die Konsultation des offiziellen Textes des Handelsabkommens und der Zollbehörden des Einfuhrlandes ist entscheidend.